VORERINNERUNG.
VII
Drittens. Dass durch die Befriedigungdes Wunsches einiger Wenigen, sich nur inden zuletzt erworbenen, liöherqn Adelsgradenaufgezeichnet zu sehen, der gewiss höchst in-teressante Überblick des stufenweisen Auf-schwunges einzelner Familien verloren ge-gangen seyn würde. Wenn aber überdiess
Viertens, Mehrere aus dem Grunde,weil sie entweder aus einem Versehen, oder we-gen IJnkunde des wahren Zeilpunetes ihrerAdelserwerbungen, hinwegblieben, dadurchzur sonderbaren Schlussfolge geleitet wurden,als wolle durch das Österreichische Adels - Le-xikon die Acliiheit, oder Legitimität ihres Adelsin Zweifel gezogen werden: so mögen diese zuihrer vollen Beruhigung gefälligst erwägen, dassder Verfasser dieses Werkes eben nicht mehrVertrauen, als jeder andere Privat-Schriftstel-ler verdiene, und dass ein, von einem Privatenauf gewöhnlichem Wege, ohne Auftrag oderSanction von Seite der Staatsverwaltung, zuStande gebrachtes Adelswerk, wohl nie zueinem legalen Beweise, sondern nur zu einemHülfsmittel, sich die erforderlichen Belege aufeine andere, minder beschwerliche Weise zuverschaffen, dienen könne.
Übrigens findet sich aber der Verfasserdieses Adelswerkes, nach diesen allgemeinenBemerkungen, noch zu dem öffentlichen Be-kenntnisse seines aufrichtigen Dankes gegen