viii Vorerinnerung.
alle Jene verpflichtet, die ihm wirkliche Ge-hrechen und Mängel aufdeckten, oder mitBei-
träeen beehrten,o
Die vorliegende Sammlung von Beiträgensowohl, als auch die unter Einem geliefertenZusätze und Berichtigungen zu dem früherenAdelswerke, mögen zum vollgültigen Beweisedienen, dass er grundhähige Belehrungen gernebenützte j gleichwie er auch in voller Berück-sichtigung der von mehreren Seiten eingelang-ten Vorstellungen gegen die Angabe der Ver-dienste jedes einzelnen Adelserwerbers, dieseletzteren nunmehr gänzlich hin weggelassen hat.
Daseien bittet er aber auch, und diesswohl mit einigem Rechte, ihn wenigstens fürdie Zukunft mit bloss gehässigem Tadel zu ver-schonen, indem sein reines und uneigennützigesUnternehmen (welches seihst von Sr. Excel-lenz dem Herrn Obersten Kanzler und Ministerdes Innern, Franz Grafen von Saurau dannvon Sr. Excellenz dem Herrn Staats- und Con-ferenz-Minister, Philipp Carl Grafen zu (Det-tingen- TV aller stein - Baldern und Söterndurch den ihm gnädigst gestatteten Zutritt zudemReiclisadels-Archive und dem Archive derk. k. vereinigten Hofkanzlei, auf eine nie genugzu verdankende Weise gewürdiget wurde) ge-wiss eher Aufmunterung und Unterstützung,als Verunstaltung und Verunglimpfung ver-dienet.