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k. preussisches Grafendiplom vom 20. Novbr. 1786 für Carl WilhelmFreih. v. Quadt-Wykradt, genannt Huchtenbroich zu Gartrop, Hoeve-len, Galen und Bühl, cleviscben Erbmarschall und Ritterschaftsdirector.— Altes, früher auch Quad, Quaden geschriebenes, nach den AngabenMehrerer ursprünglich westphiilisches Adelsgeschlecht, welches in Jülich,Geldern und Cleve grossen Grundbesitz an sich brachte und seit 1803auch im Kgr. Württemberg ansässig ist. Einzelne Zweige des Stammesbreiteten sich schon in früher Zeit in den Erzstiften Cüln und Trieraus, und Fahne, welcher die Familie: Quad schreibt, hält demgemässdas Geschlecht für ein ursprünglich cölnisches, welches einen Charak-ternamen trage und führt an, dass noch 1337 Gerard der Quade,d. i. der Widerspenstige, vorkomme. — Die ordentliche Stammreiliebeginnt mit Peter v. Quadt, welcher 1346 in der Schlacht bei Stavarenblieb. Yon den Söhnen desselben gründete Wilhelm Q. die Linie zuBuschfeld, und Luther Q. die Linie zu Thomberg und Vorst; ausserwelchen aber im Anfange des 15. Jahrb. sich noch die Linien Isen-garten, Landskron, Hardenberg, Rode, Hundscheid und Quadt-Wtckerath zu Stadeck und Alsbach, zu Zoppenbroich und später zuHücbtenbruck bildeten, von welchen aber neuerlich nur die Linie zuHüchtenbruch in Preussen und die Linie zu Wickerath, jetzt Quadt-Isny, als Hauptstämme angenommen wurden. Letztere Linie erhieltden Namen von der von Johann Adolph v. Quadt 1502 erkauften Herr-schaft Wickerath unweit Grevenbroich, und in diese Linie kam, wieoben angegeben, 1664 ein kaiserliches Erneuerungs- und Bestätigungs-diiplom des in die Familie bereits gelangten Freiherrnstandes, nach-dem schon früher Dietrich v. Quadt zu Wickerath, gest. 1590, dasErbdrost- und Erbhofmeister-Amt des Fürstenthums Geldern und derGrafschaft Zütphen erhalten hatte. Graf Wilhelm Otto Friedrich,s. oben, wurde in Folge des Besitzes der reichsunmittelbaren HerrschaftWickerath und der um die Mitte des 18. Jahrh. erworbenen reichsun-mittelbaren Herrschaft Schwanenburg in das westphälische Grafencolle-gium aufgenommen. Die Herrschaften Wickerath und Schwanenburgkamen durch den Lüneviller Frieden an Frankreich, worauf die Fa-milie im Reichsdeputations-Abschluss von 1803 mit der ReichsstadtIsny im Donaukreise des Kgr. Württemberg, nebst der dortigen Reichs-abtei St. Georg und einer auf Ochsenhausen begründeten Jahresrentevon 11,000 Gulden, zahlbar zuerst von dem Fürsten Metternich undseit 1824 von der Krone Württemberg, als Käufer von Ochsenhausen,entschädigt und an das schwäbische Grafencollegium gewiesen wurde.Durch die Rheinbundacte von 1806 wurde Stadt und Herrschaft Isnystandesherrlich der Staatshoheit der Krone Württemberg untergeord-net. Ausser der Herrschaft Isny stehen der Familie noch mittelbareGüter und Herrlichkeiten in der niederländischen Provinz Geldern undLehengüter und Grundstücke im Kgr. Bayern zu. Die staatsrechtlichenVerhältnisse im Kgr. Württemberg sind durch königliche Declarationvom 8. Mai 1827 festgesetzt. — Die Stammreihe der Grafen v. Quadt-Wickerath (Q.-Wykradt, Q.-Isny) stieg, wie folgt, herab: FriedrichWilhelm Freih. v. Q. und W. — Sohn des Freih. Wilhelm Bertram