— 361 —
sprttnglich spanisches, aus Spanien in die Niederlande und später nachOesterreich gekommenes Adelsgeschlecht, dessen Stammreihe Bucelinimit Gandolph v. Lamboy beginnt, welcher gegen Ende des 15. Jahrh.durch Vermählung mit Christiana v. Dessenaer die niederländischeHerrschaft Dessenaer erhielt, von welcher die Nachkommen den Bei-namen führten. — Von Gandolph v. L. stammte im vierten Gliede Wil-helm v. L., Herr zu Dessenaer, aus dessen Ehe mit Elisabeth v. Synap-sen Wilhelm der Jüngere, s. oben, entspross. Letzterer trat um 1619in kaiserliche Dienste als Oberst, stieg aber bald zum Generalmajor u.General - Feldzeugmeister u. zuletzt zum General - Feldmarschall, alswelcher er, im 30jälu - igen Kriege berühmt geworden, den Grafenstanderhielt. Nach dem westphälischen Frieden zog er sich 1648 auf seineGüter in Böhmen zurück. Aus seiner Ehe mit Susanna Freiin v. Boyne-burg, Tochter des Johann Freiherrn v. Boyneburg, Herrn auf Märkt-Bissingen u. Statthalters zu Insbruck, stammte Johann Lambert Gr. v.Lamboy, Herr zu Arnow, welcher zuerst mit einer Grf. v. Martinicz u.später mit einer Grf. v. Kinsky vermählt war. In der 2. Ehe setzte erdenStamm fort, doch hat derselbe, so viel bekannt, nicht lange fortgeblüht.
Gauhe , I. S. 1147 u. 48 u. 11. S. 607—9: nach Theatr. Europ. IV. u. V. und PufendorfsSchwccl.-Deutsche Kriegsgeschichte.
Lamers. Adolstand des Kgr. Preussen. Diplom vom 5. März1787 für Johann Lambert Lamers, cleve-märkischen Geh. Regierungs-Rath und Verweser des Aerarii ecclcsiastici. Derselbe, gest. 1797, hin-terliess Söhne. Die Familie besass einige Zeit die Güter Bergfrede u.Ringenberg bei Wesel.
v. Hellbach, II. S. 5. — N. Pr. A.-L. III. S. 3 u. S. 196. — Freiherr v. Ledebur , II.S. 3. — W.-B. der Pr. Monarch., III, 78. — W.-R. d. Preuss. Rheinprov. II. (nicht imma-tric. Adel) Tab. 31. Nr. 6*2 u. S. 140: nach der Originalzeichnung.
Lamezan, Freiherren und Grafen. Reichsfreiherrn- und erbl.-österr. Grafenstand. Freiherrndiplom im kurpfalz-bayer. Reichsvica-riate von 1790 für Ferdinand Adrian Reichsritter v. Lamezan, kur-pfalz-bayer. w. Geh. Rath, Hofrichter, Ober-Lehenpropst und des St.Hubertus-Ordens Canzler, Herrn auf Frei-Aldenhoven und für dieVettern desselben, und Grafendiplom vom 25. Apr. 1709 für FranzGrafen v. Lamezan und v. Salins. — Altes, aus dem grossen Hause derMontpezat entsprossenes, gräfliches und freiherrliches Geschlecht, auswelchem urkundlich zuerst 1231 Arnoldus de Lamezan, miles, „quidedit usus et leges habitantibus suis de loco di Lamezan," auftritt.Das genannte Stammschloss mit dem Dorfe Embats-Lamezan liegt mitden anderen Gütern der Familie unweit Combets in der Provinz Guy-enne Frankreichs, in welcher Provinz, so wie in der Gascogne das Ge-schlecht im 14. und 15. Jahrh. reich begütert war und der jeweiligeStammherr schon damals den Grafentitel führte. Als unter dem letztenValois, Heinrich III (1574—89), Languedoc von den Hugenotten ver-heert und Toulouse belagert wurde, eilte ein Graf Lamezan der Stadtzu Hülfe, schlug die Hugenotten und rettete dem Könige das Leben,worauf er als Andenken zu dem Stammwappen (von Roth und Goldquergetheilt, mit einem gekrönten Löwen von gewechselten Farben) inBlau einen silbernen Zinnenthurm, aus welchem ein nackter, eine gol-dene Lilie haltender Arm hervorwächst (Feld 1 u. 4 des Wappens der