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Hammerstein angenommen u. ist auch durch k. hannov. Cabinetsordre,s. d. nachsteh. Artik., als solches anerkannt worden , v. Meding irrtdaher gewiss, wenn er folgendes Wappen: in Silber zwei aus demoberen Rande des Schildes" hervorkommende , kleine Vierecke, odergestürzte Zinnen und unter denselben zwei scbmale, erniedrigte,schwarze Balken, welches Siebmacher, II. 129 nicht als ein gräflichesWappen, sondern mit dem Namen: v. Hamerstein gegeben, für dasWappen der alten Grafen v. II. hält). Altes, rheinländisches Grafen-geschlecht aus der Burg dieses Namens, dicht am Rhein, Andernachund Namedy gegenüber, dessen düstere Ruinen auf der Kuppe einesungeheueren, schwarzen Felsens liegen, welcher sich Namedy gegen-über auf dem rechten Ufer über den Strom bückt. — Graf Heinrichsollschon 913 Feldhauptmann des K. Conrad I. gegen dieWenden ge-wesen sein und Graf Otto war um 1045 Gaugraf, Comes provincialis,des Wetter- und Engar-Gaues. Der Hauptstamm der Burggrafen zuHammerstein , welche auch das Erz-Schenken - Amt des Kurfürsten-thums Trier bekleideten, erlosch 1648 mit dem Grafen Ludwig V. u.seinem Vetter Wilhelm, welche die Burg u. Grafschaft Hammersteindem Kurfürstenthum Trier als Lehn aufzutragen sich genöthigt sahen.Graf Ludwig V. war ein Enkel des Grafen Ludwig III. und der Grf.Isalde v. Isenburg und ein Sohn des Grafen Ludwig IV. Ausser demletzteren stammte aber auch, wie Mehrere angaben und annehmen,vom Grafen Ludwig III. ein jüngerer Sohn, Arnold, welcher sich mitElisabeth v. Kerpen vermählte und mehrfach als Stifter einer beson-deren Linie, der der jetzigen Freiherren v. Hammerstein in den 11er-zogthümern Jülich und Berg, angenommen wird, s. den nachstehendenArtikel: Hammerstein, Freiherren.
Lucae, Grafensaal, II. S. 220. — Gauhe, I. S. 750 u. 757. — Hans v. Hammerstein. Bei-trüge zur Geschichte der Burggrafen und "Freiherren v. Hainmerstein etc. Gottingen, 1806. —v. Mehring, Gesch. d. Burgen im Bheinlande, Hft I. Cöln , 1833. S. 53. — v Meding , 1. S.224: s. oben, gieht nach einem' Manuscripte von Lauterbach, histor. Untersuchung, betretenddie alten Herren Grafen v. H. 173S, das Wappen, wie dasselbe Herzog , Elsasser Chronik, an-geführt hat.
Haniuierstciu, Hämmerst ein zu Equord und Hämmerst ein zu Gesmoldund Loxten, Freiherren (Wappen der Linie zu Gesmold und Loxten: inSilber drei, 2 u. 1 , rothe Kirchenfahnen ohne Stangen mit goldenenEinfassungen und Ringen. Stammwappen. — Wappen der Linie zuEquord: Schild der Länge nach getheilt: rechts die erwähnten dreiKirchenfahnen und links in Roth drei, 2 und 1, schräglinks liegende,silberne Hämmer mit goldenen Stielen: Wappen der alten Grafen u.Burggrafen v. Hammerstein). — Altes, ursprünglich rheinländisches,den Freiherrntitel führendes Geschlecht, welches sich weit, ausge-breitet hat, in mehrere Länder gekommen ist und in sehr zahlreichenSprossen blüht. Nach früheren Annahmen, welche bis auf die neuereZeit meist als begründet angenommen worden sind, stammt das Ge-schlecht aus dem Stamme der alten Grafen u. Burggrafen v. Hammer-stein, s. den vorstehenden Artikel, und zwar von dem jüngeren Sohnedes Grafen Ludwig III., Arnold, dessen älterer Bruder, Ludwig IV.,den gräflichen Stamm durch seinen Sohn , Ludwig V., fortsetzte undman giebt an, dass die Nachkommen Arnolds von dem reichen Grund-
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