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Haller, Haller v. Hällersteiii, Freiherren u. Grafen (Stammwappen:in Roth ein aus der rechten Seite hervorgehender, silberner Ständer,welcher bis an den unteren linken Winkel des Schildes reicht u. miteinem schwarzen Ständer, belegt ist. Freiherrliches und gräflichesWappen: Schild geviert: 1 und 4 das Stammwappen u. 2 u. 3 quergetheilt: oben in Roth eine von oben herabsteigende, goldene Spitze(dem Diplome von 1528 nach ein goldener, dreieckiger Stein) undunten in Silber ein rechtsgekehrter, schwarzer Löwe: erloscheneFamilie v. Hallerstein in Bayern). Reichsfreiherrn- und Grafenstand.Freiherrndiplom vom 1. Apr. 1699 für Gabriel, Johann, Landesgou-verneur in Siebenbürgen und Ladislaus v. Kaller und vom 24. Sept.1790 im Kurpfälzischen Reichsvicariate für Johann Siegmund v. Hal-Rr, Kriegsraths - Präsidenten in Nürnberg für sich und alle übrigenSprossen des Geschlechts und Grafendiplom vom S. Juli 1713 für diedrei im Freiherrndiplome von 1699 genannten Familien-Glieder. —Altes nürnberger Patriciergeschlecht, welches von Einigen für einursprünglich bayerisches Geschlecht, eines Stammes mit den ehema-ligen v. Osternohe, gehalten wird, nach Anderen aber und wohl rich-tiger aus Böhmen und zwar aus Prag nach Franken gekommen seinsoll u. im Anfange des 14. Jahrb. auch den Namen: Obuli oder Oboliführte. Ulrich Haller, gest. 1278 oder 1280, wohnte zu Bamberg ineinem Hause an der Rednitz, welches auch der Münzsaal biess undwar daselbst kaiserlicher Münzmeister. Yermählt mit Beatrix Fnehswurde derselbe der Stammvater aller Haller, welche sich zu:Anfangedes 14. Jahrb. in Nürnberg niederliessen, sich von da in' mehren:Länder, nach Siebenbürgen, Ungarn, Krain, Kärnten, der Ober-Pfalzund den Niederlanden, verbreiteten und in Civil- u. Militärdienstensich vielfach auszeichneten. In den Rath zu Nürnberg ging das Ge-schlecht zuerst 1314 mit Ulrich Haller; das Todtenschild Heinrich'«Haller in der Sebalderkirche zu Nürnberg ist von 1329 und ßertholdH. stiftete 1360 das Pilgerspital zum h. Kreuz vor Nürnberg, dessenPflege der Familie übertragen wurde. Erhard u. Paul wurden vom K.Sigmund bei seiner Krönung in Rom 1433 zu Rittern mit der Er-laubniss, goldfarbene Kronen auf dem Helme des Schildes zu führen,geschlagen, was eben so grossen Neid erregte, wie diesen später diegrossen Freiheiten hervorriefen, welche K. Friedrich III. dem Sieg-mund II. ertheilte, zu welchen auch die gehörte, dass die Reichs-lehen der Familie auf Frauen und Töchter vererben sollten. Durchkaiserliches Diplom vom 27. März 1528 erhielt ferner, in Rücksichtdes Ritters Conrad Hallers, Kammergerichts-Beisitzers wegen desErzhauses Oesterreich, des k. k. geh. Secretairs Sebald Haller, deskaiserl. Regimentsraths u. Hauskämmerers zu Insbruck Ritters WolfH. u. des kaiserl. Raths Ritter Bartholomaeus IL, nach Absterben desbayerischen Geschlechts der Hallerstein, der gesammte Stamm dieErblaübniss, sich künftig Haller v. Hallerstein nennen, das Wappendieses erloschenen Geschlechts mit dem angeerbten führen und mitrothem Wachs siegeln zu dürfen, auch wnrden 1555 Christoph Rup-recht und Wolf die Haller mit dem Comitive begnadigt. — Im Laufe