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Dorf und Gut Siessenbach gekauft und war 1595 und 1599 Verord-neter des Ritterstandes der niederösterr. Landschaft. Ihm verdankendie niederösterreichischen Stände das ausgezeichnete, s. g. Friedes-haimsche, von Wissgrill sorgsam benutzte Wappenbuch der adeligenGeschlechter vom Grafen- Herren - und Ritterstande in Niederöster-reich in drei Abtheilungen , in welchen die Wappen mit grösster Ge-nauigkeit nach den Regeln der Heraldik gemalt sind. Die Linie des-selben ging mit seinem Sohne aus erster Ehe mit Genoveva v. Leysser :Helmhard v. F., wieder aus. Letzterer, verm. mit Sidonia v. Hohberg,unterzeichnete mit seinen Vettern, Pilgram und Carl v. Friedesliaim,1608 auf dem Congresse zu Horn in Nieder-Oesterreich das grosseBündniss der protestantischen österreichischen Stände mit den Stän-den von Böhmen und Mähren und wurde später, 1620, nach Einzieh-ung seiner Güter, in die Acht erklärt, hatte aber schon vorher Oester-reich verlassen. — Johann Thomas B. v. F., der Stifter der drittenLinie, s. oben, gest. 1587, war mit Judith v. Sinzendorf vermählt undvon seinen Söhnen setzte Pilgram v. F. u. Carl v. F. den Stamm fort.Pilgram v. F., gest. 1612 war mit Benigna v. Sachwitz vermählt undaus dieser Ehe stammte Franz Albert v. F., gest. vor 1646, vermähltmit Maria Catharina Freiin v. Steger, aus welcher Ehe ChristophFerdinand, verm. mit Felicitas Freiin v. Ginger, entspross, welcher,s. oben, den Freiherrnstand in die Familie brachte. Derselbe hatteKinder, doch ist Näheres über dieselben nicht bekannt. — Carl v. F.,gest. 1647, vermählt mit Judith Freiin v. Rüber, wurde, weil er 1608das erwähnte Bündniss der protestantischen Stände unterzeichnethatte, 1620 ebenfalls in die Acht erklärt, 1621 aber mit seiner Ge-mahlin begnadigt, erhielt 1623 sein Haus, so wie den Freisitz u. Edel-hof Burghof bei Crems wieder zurück und leistete 1629 dem röm.Könige Ferdinand III. als Erzherzog mit anderen niederösterr. Stän-den die Erbhuldigung. Von seinen Söhnen waren Georg Ehrenreichund Adolph Günther, wie oben angegeben, die Mitempfänger desFreiherrndiploms. Beide erlangten in Folge ihres mütterlichen Erb-rechts einige Rübersche Güter in Ungarn. Ueber ihre Nachkommen-schaft fehlen nähere Nachrichten.
Wissgrill, III. S. 97—102.
Friedheiiiib, s. Aperger v. Friedheimb, Bd. I. S. 91.
Fricdhuber v. (Irubciithal, auch llitter. Galizischer Adels- und Rit-terstaud. Adelsdiplom von 1794 für Anton Friedhuber, Salinen-Mark-scheider und Ober-Amts-Assessor zu Wieliczka, mit dem Prädicate :v. Grubenthal u. Ritterstands diplom für denselben, wegen 47jährigerDienstleistung, unter Beibehaltung des Prädicats : v. Gruhenthal. DerStamm hat fortgeblüht. In neuester Zeit stand Michael F. v. G. alsLieutenant im k. k. 45. Infant.-Regim.
Megerle v. Mühlfeld, S. 110 u. Ergänz.-B. S. 290.
Frledl r. Friedrichsberg. Erbländ. -österr. Adelsstand. Diplomvon 1820 für Johann Friedl, k. k. Capitain-Lieutenant, mit dem Prä-dicate: v. Friedrichsberg. Der Stamm hat fortgeblüht. In neuesterZeit war Anton F. v. F. Hauptmann I. Cl. im k. k. 9. Artiii.-Regim.