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Schilde. * 1 und 4' in Roth ein silberner Querbalken, welcher mit ei-nem rechtssehenden, schwarzen, wilden Schweinskopfe mit hervor-stehender Bewehrung belegt ist (Peterswaldt) und 2 und 3 in Blauein aufrecht gestellter, den Bart links kehrender, goldener Schlüs-sel). Preussiseher Grafenstand. Diplom vom 28. Jan. 1753 für Frie-drich Wilhelm v. Eickstädt, k. preuss. Staatsminister, Grandmaitrede la Garderobe etc. und für den Neffen desselbeu, August LudwigMaximilian v. E., unter Hinzufügung des v. Peterwaldtschen Namensund Wappens zu dem angestammten Namen und Wappen und vom15. October 1840 für Friedrich v. E., General-Landschafts-Directorund Erbkämmerer in Pommern, Besitzer des grfttl. v. Eickstädt-Pe-terswaldtschen Majorates etc., nach dem Rechte der Erstgeburt. —Die Familie v. Eickstädt, welche in alten Urkunden meist Estede,aber auch Eicstede und Eikstedte geschrieben wurde, ist ein altes,ursprünglich sächsisches Adelsgeschlecht, welches seinen Namen vondem zwischen Halle und Querfurt liegenden Dorfe Eckstedt, welchesvon Vielen mit dem bei Erfurt gelegenen Dorfe dieses Namens ver-wechselt worden ist, angenommen hat. Die Familie kam zeitig in dieMarken und nach Pommern und breitete sich in vielen Zweigen weitaus, doch blieb auch ein Zweig in Sachsen und Thüringen zurück,welcher sich, nachdem derselbe das von Kurmainz ihm übertrageneVicedominat von Erfurt 1352 aufgegeben hatte, Vitzthum v. Eick-stedt, meist aber Eckstedt nannte und noch in mehreren Linien blüht.Von dem pommerschen Zweige oder dem Hause Rotlien-Clempenowblüht noch die Nachkommenschaft des Virigenz I. in den Linien sei-ner Söhne Dubslaff III. und Georg V. Die Nachkommen des Erste-ren bilden die rothe, die des Letzteren die schwarze Linie des Stam-mes. Von dem altmärkischen, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrb.von Conrad IL gestifteten Zweige sind Linieii im Lande Bellin, imLande Ruppin und auch die Neumärkische und die UckermärkischeLinie ausgegangen und nur von dem altmärkischen Zweige leben nochSprossen. Der weit ausgebreitete pomroernsche Stamm gehört, wieangegeben, zur Clempenowschen Linie und alle Glieder dieses Stam-mes besitzen die gesammte Hand an den Lehen derselben, haben sichaber im Laufe der Zeit nach ihren Besitzungen in die Clempenowsche,Hohenholzsche, Coblenzsche, Tantowsche etc. Linie geschieden. InPommern wurde übrigens die Familie zu den sog. Schlossgesessenengerechnet, welche ihre Afterlehnleute, nach Micräl die v. Pfuhl undv. Kotteritz in der Mark, hatte, auch erlangte dieselbe das Erbkäm-merer-Amt vonPommern. — Den grossen Grundbesitz der Familie hatFreih. v. Ledebur sorgfältig zusammengestellt und von den zahlrei-chen Sprossen des Stammes, von welchen Viele zu hoben Würden undEhrenstellen gelangt sind, werden mehrere in dem N. Preuss. Adels-Lexicon genannt. Die Familie selbst ist im Besitze der vollständig-sten Stammbäume und aller auf dieselben Bezug habenden Nachrich-ten und die von einem Sprossen des Stammes seit länger als dreissigJahren aus Archiven und den besten Quellen mit grösster Sorgfaltzusammengetragene Familiengeschichte ist, falls dieselbe noch nicht