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Suppl. 1 = 5 (1842)
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Veltheim.

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Er war der treue Begleiter Herzog Heinriclfs des Löwen, tindist unter vielen Urkunden desselben als Zeuge aufgeführt; ein Sohndesselben gleiches Namens aber hat das Testament des Kaisers Otto IV.als Zeuge mit unterschrieben.

Seine Nachkommenschaft breitete sich immer mehr aus und er-warb ansehnliche Güter, indess liess auch, wie bereits bemerkt, Curdv. Velten den Thurmhof zu Veltheim am Fallstein, welchen er vondem Grafen v. Blankenburg zur Lehn hatte, 1289 diesem wieder auf-bauen, welcher ihn darauf dem deutschen Orden iiberliess.

Im Anfange des löten Jahrhunderts, 1405, hatte sich jedoch dieZahl der Familienglieder wieder bis auf die beiden Brüder Heinrichund Hans v. V. vermindert, welche sich in die Güter theilten, understerer wurde der Stifter der schwarzen und letzterer der Stifter derweissen Linie ; beide hatten mehrere Sühne. Diese zeichneten sichübrigens durch kriegerischen Sinn so aus und waren so mächtig, dassim Jahre 1429 der Fürst Bernhard zu Anhalt mit seinen VetternGeorg, Siegmund, Woldemar und Adolf, den Herzögen von Braun-schweig und anderen Fürsten und Städten ein Bündniss wider sieschlössen.

der Edlen v. Veltheim und der Grafen Y. Osterburg und Altenhansengewesen sei. Es kann nun aber hierbei Klein-Veltheim gar nicht inBetrachtung kommen, da dies blos aus einem zu Veltheim an der Ohregehörigen Försterhanse, Mühle und einigen Anbauer-Häusern bestehtund ein Zubehör jenes Gutes ist, und es bleiben blos Veltheim ander Ohre und Veltheim am Fallstein übrig, welches erstere, worinnoch jetzt ein ansehnliches Rittergut mit einem, die Burg genanntenSchlosse vorhanden ist, stets als die Stammburg des jetzt blühendenVeltheimischen Geschlechts betrachtet, und sich bis über die .Mitte des15ten Jahrhunderts in deren ungethciltcm Besitze befunden hat, wiedies mehrere Urkunden aus der gedachten Zeit ergeben; in dem letz-tern aber, welches von dem erstem etwa zwei Meilen entfernt ist,befindet sich ebenfalls ein Rittergut, welches schon seit längerer Zeitin andern Händen gewesen, indess ergiebt eine, im Archive der ehe-maligen deutschen Ordens-Cominende Luklum vorhandene Urkunde vom1. Febr. 1289, dass der Ritter Conrad v. Veltheim den Thurmhof da-selbst besessen, ihn aber damals mit seinen Zubehörungen seinemLehnsherrn, dem Grafen Heinrich v. Blankenburg, aufgelassen, unddieser ihn an den deutschen Orden verkauft habe. Wenn nun gleichder Fall häufig vorkommt, dass derselbe Name, welchen eine Familiedes Dynasten-Standes von ihrem Schlosse führte, auch als der Nameeiner Familie vom Ministerial-Stande gefunden wird, so möchte esdoch au Beispielen fehlen, dass umgekehrt eine Dynasten-Familie vondem Schlosse ihres Ministerialen den Namen entlehnt habe.

4) Die v. Veltheimsclie Familie hat sich stets im Besitze des anVeltheim an der Ohre grenzenden Schlosses und Gutes Destedt, wieauch des Schlosses und Gutes Glentdorf befunden, und ist mit jenemvon den Bischöfen zu Halberstadt und mit diesem von den Dompröb-sten zu Halberstadt beliehen gewesen, gehen also einen Beweis be-sonders genauer Verhältnisse zu dem Bischof und Domprobst zu Hal-berstadt, welche, wenn sie von einem Bruder des Bischofs Burcharilabstammen, dessen Grossnefie Adalgot vor seiner Erhebung zum Erz-bischofe von Magdeburg Domprobst zu Halberstadt war, sich sehrnatürlich herausstellen.