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Suppl. 1 = 5 (1842)
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Veltheim.

welcher sich mit Kieke, Tochter des Grafen Otto zu Ballenstedt undSalzwedel und Schwester des Markgrafen von Brandenburg, Albrechtdes Bären, Wittwe des im Jahre 1128 kinderlos verstorbenen Mark-grafen v. Stade, Heinrich II., vermählte und ein sehr hohes Alter er-reichte. Seinen Sohn, Werner IV., verlor er noch bei seinen Leb-zeiten, indem derselbe seinem Oheim, Albrecht dem Bären, 1157 beider Wiedereroberung von Brandenburg beistand und dabei blieb. Kshatte derselbe noch mehrere Söhne, namentlich Albert und liotyerus,wovon Albert zum Besitze der Grafschaft Osterburg gelangte, sicli mitOda, Tochter Siegfried's v. Krteneburg vermählte, und ausser zweifrüher verstorbenen Söhnen, Werner und Albrcclit , einen Sohn Sieg-fried hinterliess, welcher Graf zu Osterburg und Altenhausen war undnur eine Tochter, welche an Luthard, Edlen v. Meinersen, verhei-rathet war, nachliess, und da er ohne männliche Descendenz war,seine Besitzungen schon bei seinen Lebzeiten theils verkaufte, theilszu geistlichen Stiftungen verwendete. Kr starb 1242, und Hot-yerus , der jüngste Sohn Werners III., erhielt andere Familiengüter,namentlich die Stammburgen zu Veltheim an der Ohre und zu Veltheimam Fallstein, und wurde der Stifter des noch blühenden v. Veltheiiu-schen Geschlechts.*)

*) In einem, im ersten Ilefre des 3ten Bandes des vom Herrn v.Ledebur herausgegebenen allgemeinen Archivs für ilie Geschiclitskundedes preuss. Staats §. 19. enthaltenen Aufsätze des verstorbenen Kriegs-raths Wohlbrück, ist die Behauptung, dass die noch blühende Familiev. Veltheim von den alten Edlen v. Veltheim abstamme, eine von ta-delnswerthem Leichtsinne erfundene und von eitler Leichtgläubigkeitangenommene Legende genannt. Es sei indess erlaubt, hier die gegendiese Behauptung sprechenden Gründe kurz zu berühren.

1) In der in eben diesem Archive im ersten Hefte des 5ten Ban-des §. 34. enthaltenen Abhandlung des Herrn Regierungsrath Delittswird dargethan, dass die Vorfahren des Werner v. Veltheim, 'Grafenv. Osterburg, nur dem Stande der Freien angehört haben, und jenerWerner v. Veltheim I. seine Erhebung hauptsächlich seinem Vaters-Bruder, dein Bischof Burcliard II., verdanke.

2) Seihst aus den im vorgedachten Aufsatze des Hrn. Wohlbrückim Auszuge mitgetheilten Urkunden geht hervor, dass nur die Fami-lienmitglieder, welche sich im Besitze der Grafschaft Osterburg be-funden haben, Grafen genannt worden, die übrigen Mitglieder derFamilie, insbesondere auch die Söhne, bevor sie zum Besitze 'derGrafschaft gelangten, blos r. Veltheim. Dass aber Albert nicht dereinzige Nachkommen Werner III. und der Schwester Albrecbts desBären gewesen, geht aus der §. 22. in der achten Anmerkung ange-führten Stelle aus Alherti Stadens. Chron. hervor und zwar aus denWorten:

Adellieithim, sororem Marchionis Alherti duxit vasallus suttsWernerus de Veltheim, qni genuit Albertum de Asterburg etreliquam proletn.

3) In dem gedachten Wohlbrück'sclien Aufsatze ist gleich zu An-fange bemerkt, dass den Namen Veltheim vier Orte führen, ein Kirch-dorf in dem vormaligen Fürstenthum Minden, ein Dorf unweit Oster-wick (Veltheim am Fallstein) und zwei nahe hei einander gelegeneDörfer unweit Königslutter (Veltheim au der Ohre und Kl. Veltheim),und dass einer der drei letztoren Orte ohne Zweifel das Stammhaus