Druckschrift 
Suppl. 1 = 5 (1842)
Seite
456
Einzelbild herunterladen
 

456

Uslar-Gleichen.

ab Krath ini Codex diplematicus Quedlinburgensis p. 499, 500, 529,573 , 698 , 743 , 708 , 763, 831, die von den Aebtissinnen von Quedlin-burg empfangenen Lehen an.

In dem Lehnsarchive der Familie werden die zahlreichen Lehns-hriefe der Könige von Hannover und ihrer Vorfahren, der Kurfürstenund Landgrafen zu Hessen und anderer Fürsten aufbewahrt.

Preussen erhielt 1815 auf dem Kichsfelde einen Theil der frühervon dem Krzstift Mainz und den Aebtissinnen von Halberstadt undQuedlinburg besessenen Güter, von denen mehrere der Familie v. U.gehören , und sie ist mit diesen wiederum beliehen , und dadurch Va-sallen der Krone Preussen geworden.

Die v. Uslar-Gleichenschen Krbgerichte, das geschlossene GerichtAlten-Gleichen und das Gericht Sieboldshausen umfassen die DörferBremke, Gellinhausen, Wöllmarshausen und Sieboldshausen. Die Kit-tergüter Appenrode, Ober- und Untergut Elbikerode, Gellinhausen,Sennikerode, Vogelsang und Wöllmarshausen, liegen in dem GerichteAlten-Gleichen, und durch sie hat die Familie das Recht, die Pro-vinzial-Landtage des Fürstenthums Göttingen zu besuchen und beiWahlen u. s. w. acht Stimmen abzugeben.

Das Jus patronatus üben sie in den evangelischen Dörfern Bremke,Gellinhausen mit Benniehausen und Wöllmarshausen, und alternatimin Grossen - und Kleinen-Lengden; ausserdem auch über die katholi-schen Dörfer Seeburg, Desingerode und Immigerode.

Die Familie war zu Ende des 15ten Jahrhunderts ihrem Erlöschennahe, da nur noch Wedekind v. U. im hohen Alter lebte. Von die-sem Wedekind, der sich mit einem Fräulein v. Oldershausen ver-mählte, stammen alle jetzt lebenden Herren v. U. ab, und sie habensich, nach ihren Stammvätern, den beiden Söhnen desselben, Ludolfund Melchior, in die Ludoll'sche und Melchior'sche Linie getheilt,welche aber sowohl durch ihren gemeinschaftlichen Besitz der Fami-lien-Lehen, als durch oft unter sich geschlossene Heirathen verwandtund befreundet sind. Diese Beiden theilten, nachdem ihre Brüderohne Nachkommen gestorben waren, die zu der Burg Alten-Gleichengehörenden Lehngiiter und Besitzungen zu gleichen Theilen, jedochdie Gerichtsbarkeit, die Hoheitsrechte, Jagd u. s. w. , so wie die inden Händen der Aftervasallen nicht unbedeutenden Lehen, bliebengemeinschaftlich, und ist der Aelteste beider Linien der Lehnherr,und müssen nach seinem Tode von dem dann Aeltesten die Belehnun-gen von Neuem nachgesucht werden.

Sowohl im Militair-, als auch in anderen Diensten haben sichviele aus dieser Familie hervorgethan und nicht nur im Hannövri-schen, sondern auch im Hessischen, Dänischen, Sächsischen, Schwe-dischen und Spanischen hohe Aemter und Würden bekleidet. Wirnennen hier nur folgende:

Thilo Albrechl v. U., herzogl. braunschweigischer General-Lieute-nant, Geheimer Kriegsrath und Oberst zu Ross und zu Fuss, blieb1634 bei der Belagerung von Minden. Dieser hatte dem Herzoge vonBraunschweig und Lüneburg, Friedrich Ulrich, zur Werbung vonmehreren Regimentern eine ansehnliche Summe vorgeschossen unddafür das Haus und Amt Uslar erhalten, welches sein Sohn FalkAdolph gegen das Haus Rittmarshausen und die dazu gehörenden fünfGartendörfer Bischhausen, Kerstlingerode, Rittmarshausen, Beienrodeund Weissenborn, in der Nähe der Gleichen, vertauschte.

Der Bruder des Thilo Albrechl, Georg v. U., half als Oberst imdreissigjährigen Kriege Magdeburg gegen Tilly vertheidigen, dessenüberlegenen Kräften er aber weichen musste und die grausame Zer-störung nicht verhindern konnte.