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Dies erliellt daraus, dass die Gebrüder Emst und /Inns v. U., nach-dem ihre Kinder und lirben in einer Fehde gegen die freie Reichs-stadt Mühlbansen zu Anfang des 15ten Jahrhunderts geblieben waren(in. s. den Fehdebrief Werners v. U. an die Reichsstadt Mühlhausenin Grashofii Orig. Mühlhausen p. 131), ihr Besitzthum, die neue Burg-Gleichen, nebst zugehörigen Dörfern, Gerechtsamen, Gericht undUnterthanen n. s. w. im Jahre 1451 an den Landgrafen Ludwig vonHessen für 8940 rheinische Gulden verkauften. (Vergl. Wenck a. a.O., und Sonne a. a. O p. 91.) In der Verkaufsurkunde, die in Led-derhose's kleinen Schriften, Theil IM. p. 203 lig. gedruckt ist, nennensie die neue Burg: ihr frei erb und eigen Burg und Schloss, das neueHaus zn Gleichen, und geben als Zubehör an: das Dorf Sattenhau-sen, das Dorf Benniehausen zum vierten Theil, das Dorf Wollmars-hausen zum vierten Theil, das Dorf Himmigerode, das Dorf Breiten-beck (Bremke) zum vierten Theil mit seinem Zubehör zu Gelling-hausen und Benniehausen , sammt aller Mannschaft an dem Berge zuGleichen, etliche Vorwerke, Wüstungen, Zinsen und Güter und dasDorf Waacke halb. 1454 verkauften sie ihm auch noch ihr DorfMackenrode (ibid. p. 213 11g.). Dieses war der vierte Theil der zuden beiden G'eichen gehörenden Herrschaft.
Wären diese Besitzungen Lehen gewesen, so würden weder ihreVettern auf Alten-Gleichen, noch der Lehnsherr, so ruhig die Besitz-ergreifung von Hessen angesehen haben, um so mehr, da viele Strei-tigkeiten zwischen den Besitzern der Alten- und Neuen-Gleichen vor-kamen.
Uneinigkeit mit ihren Vettern auf Alten-Gleichen und frommerreligiöser Sinn waren die Ursache dieses Verkaufs; denn sie beschenk-ten das damalige, sehr in Verfall gekommene Benedictiner-Klosler zuReinhansen, in welchem sie auch ihre Tage beschlossen, mit fürst-licher Freigebigkeit (vergl. Hannövr. Magazin von 1816. St. 66, pag.1053) und stifteten bei lieinhausen 1460 ein Siechenhaus für arme ge-brechliche Kranke, welches noch jetzt besteht, und über welches dasKloster, jetzige Amt Reinhausen, und der Magistrat zu Gottingen dieOberaufsicht und Verwaltung führen. (Vergl. Wollii Commentario II.de archidiaconatii Nortunensi, Diplom, p. 56 seq.)
Frühzeitig schloss sich die Familie an die Erzbischöfe von Mainzan und schon 1292 verpflichteten sich die Ritter Ernst, Hildehranilund Hermann v. U., dass einer aus ihrem Geschlechte als Burgmannauf dem mainzischen Schlosse Rusteberg wohnen sollte. (Vergl. WolfsEichsfeldisches Urkunden-Buch. Urk. No. 25.)
Für ihre den Erzbischöfen von Mainz geleisteten Dienste wurdendie Herren v. U. durch häufige Belehnungen belohnt, und als sie ineiner bedeutenden Fehde ihre Schlösser zn öffnen versprochen undtreulich Beistand geleistet hatten, bekamen sie das ganze Dorf Sie-boldshausen , in der Nähe ihrer Besitzungen bei Göttingen gelegen,mit allen Rechten und Gerechtsamen, Gericht, Land und Leuten zuLehen. (S. Wolfs Geschichte des Eichsfeldes und mainzische Lehns-briefe in dem Lehns-Archiv der Familie.)
Nicht nur von den Erzbischöfen von Mainz, sondern auch vonandern geistlichen und weltlichen Fürsten wurden sie mit ansehnlichenGütern beliehen. So hatten die Ritter Hermann und Ernst v. U. vonden Aebten zu Corbei die Advocatie über Rodenfelde und Hameln,womit nach ihnen 1265 die Herzöge Albert und Johann von Braun-schweig von dem Abt Thymmo belehnt wurden. (Orig. Guellicae IV.p. 208.)
Harenberg in seiner Historia Ecclesiae Gandcrsheimensis p. 931,964 und 1586, führt die von den Aebtissinnen von Gandersheim, und