454 Unverfrirth — Uslar-Glciclicn.
in der Provinz Posen. Sie sind jetzt Eigentimm des Staates. Er lebtgegenwärtig in London.
Unvcrfärth, die Herren von.
Sie gehören zu dem neuern Halberstädtischen Adel und führenein quadrirtes Wappen, im eisten und vierten silbernen Felde einerothe Kose, im zweiten und dritten blauen Felde eine silberne fran-zösische Lilie. Dieses Hauptschild ist mit einem grünen Kreuz be-legt, in dessen Mitte der preussische Adler und an jeder Ecke einbreites grünes Blatt in Form eines Herzens angebracht ist.
Uslar-Gleichen, die Freiherren von.
Seit den frühesten Zeiten, wo der Adel bleibende Familiennamenannahm, kommt der Name dieses Geschlechts vor, und dasselbe ge-hört zu dem ursprünglichen Stammadel. Der Name wird in denalten Urkunden Uslar, Uslare, Usslare, Usler, Useler, Usseler undUslaria geschrieben.
Ihr erster bekannter Stammsitz scheint auf dem Solling, diesemSitze sächsischer Grossen, wie Sonne in seiner Erdbeschreibung desKönigreichs Hannover S. 55 sagt, ihr dortiges Kittergut Uslar, umwelches nach und nach die jetzige kleine Stadt Uslar sich anbaute,und ihre in dortiger Gegend belegenen Grundbesitzungen gewesen zusein. Schon sehr früh, als die Familie die Dynastie Gleichen erwor-ben hatte, wurden die v. Niehusen und nach deren Erlöschen dieFamilie Götz v. Olenhusen mit jenen Besitzungen beliehen, welcheletztere es noch gegenwärtig nebst mehreren Gärten , Gefällen', Zehn-ten n. s. w. in Uslar selbst und den umliegenden Dörfern, als Uslar-sches Lelm empfängt.
1141 wird Ernestus de Uslare in dem Schenkungsbriefe des GrafenSiegfried v. Bomenburg für das Kloster in Northeim als Zeuge aufge-führt. Diese Urkunde ist vollständig abgedruckt in Scheidt, OriginesGuelficae 'Pom. IV. p. 523 — 526 und in Hax'enbergii Ilistoria Eccle-siae Gandersheimensis p. 707 u. 708.
Bei der Seltenheit der bisher benutzten Urkunden, finden sichaus dem 12ten Jahrhundert nur wenige Familien-Nachrichten. Häu-figer erscheint der Name dieses Geschlechts in dtn Urkunden des13ten Jahrhunderts, wo vorzüglich die Ritter Hermann und Ernst V.U.oft genannt werden. Diese beiden Genannten mögen auch zu Anfangdes 13ten Jahrhunderts den Besitz der Gleichen bei Göttingen erwor-ben haben; auf welche Weise, ist bis jetzt noch nicht ermittelt, wennnicht die Angabe Letzner's richtig ist, dass sie dieselben 1211 vomKaiser Otto IV. gekauft haben. (Vergl. Wenck's Hessische Landes-geschichte II. Bd. 2te Abtheil. S. 696. Nota Z.) — Sonne a. a. O.p. 81 schreibt: „Das Gericht Altengleichen erhielten die v. U. 1208vom Kaiser. Alten- und Neuen-Gleichen ist die Dynastie Gleichen,deren Doppelburgen weit sichtbar sind." Dass diese Burgen nie vonden Grafen v. Gleichen in Thüringen besessen worden seien, habenschon mehrere gründliche Geschichtsforscher, und vorzüglich Wencka. a. O. p. 694 flg. abgehandelt und auf das Deutlichste bewiesen;auch der um die Geschichte des Eichsfeldes verdiente Canonicus Wolfin seiner Geschichte des Eichsfeldes S. 27 behauptet und beweistdasselbe.
Die Familie v. U. erwarb die Gleichen, nebst zugehöriger Herr-schaft , als freies Allodium, und bat sie nicht als Lehne empfangen.