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Suppl. 1 = 5 (1842)
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Twickei Tzschoppe.

scliaft erhob. Seitilem der Canton von Glarus Tlieil der Kidgenossen-scliaft geworden (1352), ist die Landammanns-Würde fast nie ans die-ser Familie gekommen. Vor der Revolution 1789 war die in Loth-ringen niedergelassene Linie im Besitze des Krbamtes des Grandbaillifvom Metzer und Messiner Adel. Das Geschlecht erhielt am 20. April1539 vom vom. König Ferdinand 1. eine Bestätigung seines allen turnier-fähigen Adels und Wappens, mit dem Anhange: dass wenn sichauch Iiinige mit unadeligen Personen verheirathen würden, dies ihremA lelstande doch nicht nachtheilig sein sollte." Der französischenL nie wurde ihr Adel bestätigt und 1660 von König Ludwig XIV. derfranzösische Adelstand verliehen. Von den grossen Helden undStaatsmännern, die dieses Ilaus dem Lande Glarus und dem Auslandehervorgebracht hat, eine Aufzählung zu machen, ist unmöglich, dasie last zahllos ist. Wir führen daher nur Einige an, als : Johann,Bannerherr des Landes Glarus, fiel im Dienste des Vaterlandes vorWindegg 1386; Heinrich, Bannerherr, und Hertmann, Brüder, fielenin der Mordnacht zu Wesen 1388; Conrad liel 1444 in der Helden-schlacht bei St. Jacob vor Basel. Ulrich liel bei Biona 1522. Meh-rere waren auch Ritter des deutschen Ordens, als z. B. Christoph,Comthur zu Hall in Schwaben, und Andere haben die Ritterwürdeauf den Schlachtfeldern im Burgunder Kriege (1474 1477) und imSchwabenkriege (1499) erhalten und hohe ausländische Orden in denneueren Zeiten getragen. Aus diesem Hause ist auch der berühmteGeschichtsschreiber der Schweiz, Hily oder Aegidius T. (geb. 1506,gest. 1572), hervorgegangen, von dessen Werken wir hier nennenwollen: Schweizer Chronik von A. 1000 bis 1470, 2 Tille. Basel 1734,in Fol. Im Manuscript ein grosses Wappenbuch mit über 4000 Wap-pen in Farben, in Fei. (erloschene und noch vorhandene schweize-rische und rhätische Geschlechter). Ein dergleichen in 4to. und einCatalog des schweizerischen Adels. Nachrichten von diesem Hainelinden sich vorzüglich in Leu, Schweiz.Lex. XV1I1. Th. S. 330355.Gauhe's Adels-Lex. I. Th. S. 652 655. (Letzterer setzt aber irrthiim-lichAnno 1209" stattAnno 1029", wie durch die vorhandene Ur-kunde dargethan werden kann. May, bist, milit. de la Suisse, Tom.II. p. 158173. Tom. VIII. p. 385, 390, 503-504; 393395, 398400 , 407. Lutz, Nekrolog denkwürd. Schweizer S. 537539.

Twickei, die Freiherren von, Bd. IY. S. 283.

Denen von uns angegebenen Mitgliedern dieser Familie ist hin-zuzufügen : Clemens Freiherr v. T., Domherr zu Münster. Man leseauch Kreis Warendorf im Regierungs-Bezirk Münster, statt im Regie-rungs-Bezirk Minden.

Tzschoppe, Herr von.

Der Geh. Ober-Regierungsrath und Director des Geh- Staats- undCabinets-Archivs, G. A. T., ist im Jahre 1S36 in den Adelstand er-hoben worden. Das ihm beigelegte Wappen ist quadrirt, im erstenund vierten rothen Felde ist ein aufspringender goldener gekrönterLöwe vorgestellt, das zweite und dritte silberne Feld wird von zweischwarzen Balken der Länge nach durchzogen. Dieses Schild ist mitzwei gekrönten Helmen bedeckt.