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Suppl. 1 = 5 (1842)
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Salm.

anholter Zoll eine Rente von 22,000 Gulden vom Königreich der Nie-derlande.

2) Der Sohn von Heinrich Gabriel, gest. 1713, Stifters der lenzi-schen oder lösischen Linie, Philip]) Joseph, gest. den 7. Juni 1779,erbte nach seines Schwiegervaters, des letzten Fürsten von Hornes,Tode am 12. Jan. 1763 dessen sämmt'iche Herrschaften; er hatte vonder am 23. Novbr. 1738 eröffneten salmischen lirbschaft das OberamtKyrburg und am 21. Febr. 1742 die reichsfiirstliche Würde bekommen.

B. Die grnmbaclische Linie hatte sich mit zwei Urenkeln ihresStifters Johann Christoph, gest. 1585, in zwei Unterlinien getheilt:die ältere oder grumbachsche, gestiftet von Leopold Philipp Wilhelm,gest. 1719, und die jüngere oder rheingrafensteinsche zu Grehweiler,gestiftet von Friedrich Wilhelm, gest. 1706, welche im Mannsstammeam 1. Juni 1793 erlosch. Für den Verlust der Besitzungen auf derlinken Rheinseite gab der Reichsdeput.-Hanptschluss von 1803 denRheingrafen das Hochstift-miinstersche Amt Horstmar (124- Q.Meilen),mit der Verpflichtung, eine Jahrrente an Salm-Salm und Salin-Kyr-burg zu zahlen. Durch die Wiener Congressacte kam Horstmar unterpreussische Staatshoheit. Der Wild - und Rheingraf Karl Auffust er-liielt von Preussen am 11. März 1817 die Fürstenwürde unter derBenennung Salm-Horstmar.

C. Salm aus dem Hause der Dynasten von Reifferscheid. Jo-hann IV., Herr zu Reifferscheid (einer reichsfreien Herrschaft in derEilte!, welche zur Reichsstandschaft, in der neuern Zeit durch Theil-nahme an der reichsgräflich westphälischen Curiatstimme berechtigte),ist der Stammvater dieser Linie. Sein Vater Heinrich II , gest. 1.377,hatte durch Richarda, der Erbtochter Conrad's, Herrn v. d. Dyck,die Herrschaft Dyck erworben: sein Sohn Johann V., gest. 1471, er-warb durch Heirath die Herrschaft Alfter; auch kam dieser durch einUrtheil vom 6. Febr. 1455 in den Besitz der seinem Vater testamen-tarisch- vererbten Grafschaft Nieder-Salm. Graf Werner, gest. den16. Febr. 1629, Urenkel Johanns V., setzte sich 1600 in den Besitzder Herrschaft Bedbur und Hackenbroich (welche früher dem Hansegehört hatten, aber durch Mechtildis v. Reifferscheid an den GrafenWilhelm I. von Limburg, durch dessen Tochter Margaretha an denGrafen Gumprecht von Nuenar gekommen war), als der Mannsstammder Grafen von Nuenar erlosch, obwohl die Wittwe des letzten Gra-fen von Nuenar solche dem Schwestersohne ihres Gemahls, dem GrafenAdolph v. Bentheim, bestimmt hatte. Mit seinen Enkeln entstandendie jetzt noch blühenden zwei Flauptlinien. Erich Adolph, gest. 1678,erhielt die Grafschaft Salm in den Ardennen und die Herrschaft Reif-ferscheid; der jüngere, Ernst Salentin, gest. 1684, welcher die Herr-schaft Dyck und Hackenbroich bekam, gründete die jüngere Haupt-linie Salin-Reifferscheid-Dyck.

Die ältere Hauptlinie theilte sich mit drei Söhnen Franz Wil-helms, gest. den 4. Juni 1734, Enkeln Erich AdolpEs, des Stifters,in drei Unterlinien.

1) Die ältere Linie Salm-Reifferscheid-Bedbnr, seit 1803 Salm-Reifferscheid-Krautheim genannt, gestiftet von Karl Anton, gest. 1755,besass die reichsständische Herrschaft Reifferscheid mit Bedbur (dieAnsprüche der Grafen von Bentheim an solche wurden im Anfangedieses Jahrhunderts mit 120,000Gulden abgefunden), und erhielt 1803als Entschädigung dafür das mainzische Amt Krautheim und eine aufAmorbach radicirte Rente von 32,000 Gulden, welche letztere derFürst von Leiningen durch die Abtretung des Priorats Gerlachsheim