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Suppl. 1 = 5 (1842)
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Reichsfürstenrathe, die ihnen gemeinschaftlich war, bis der Reichs-deput.-llauptschluss von 1803 jeder von ihnen eine besondere verhiess.l)ie Besitzungen des fürstlichen, wild - und rheingräflichen Gesamint-liauses Sahn sind gemeinschaftliches Familien-Fideicommiss, mit Aus-nahme der Herrschaft Anholt; diese kam 1637 durch eine Erbtochterdes gräflichen Hauses Bronchorst an Salm-Salm, und es bestehtihretwegen nach einem Statut vom 5. Juli 1771 ein besonderes Fami-lien-Fideicominiss in diesem Hause.

A. Der ältere Sohn des Grafen Friedrich (zu Neufville, gestorben1610) in der salmischen Linie, Philipp Otto, wurde am 8. Jan. 1623unter dem Namen Salm in den Reichsfürstenstand, nach dem Rechteder Erstgeburt, erhoben, und sein Sohn Leopold Kurl Philipp erlangteden 28. Febr. 1654 eine Virilstimme im Reichs-Fiirstenralhe; abermit des Letztern Enkel Ludwig Otto erlosch diese Linie am 23. Nov.1738. Der jüngere Sohn Friedrich Magnus, gest. 1673, gründetedie sogenannte flandrische Linie zu Neufville, welche mit seinen En-keln Wilhelm Florentin, gest. 1707, und Heinrich Gabriel, gest. 1713,in zwei Aeste zerfiel, den hoogstratenschen und leuzischen, derenHäuser der ersten fürstlichen Linie 1738 succedirten. Die reichsfürstlicheWir de ward dem ersten am 14. Jan. 1739, dem andern am 21. Febr.1742 mit der Erkläru-g beigelegt, dass das Fürstendiplom von 1623auch auf sie. gehe. Beide Aeste bilden seitdem die noch blühendenfürstlichen Linien Salm-Salm nnd Salm-Kyrburg. Für den Verlustder auf der linken Ilheinseite gelegenen unmittelbaren Reichslandeentschädigte sie der Reichsdeput.-Hauptschlnss von 1803 mit den vor-mals münsterschen Aemtern Ahaus und Bocholt (jetzt FürstenthumSalm), so dass davon f für Salm-Salm, f für Salm-Kyrburg bestimmt,beide Theile aber gemeinschaftlich besessen wurden. Nach einemHausvertrage vom 26. Octbr. 1802 hatte Salm-Horstmar eine Jahrrentevon 33,000 Gulden an die salmische Linie zu zahlen, was zugleichbestätigt wurde. Die Schlussacte des Wiener Congresses stellte Ahausund Bocholt unter preussische Staatshoheit; an Salin-Salin bewilligtePrenssen eine Jahrrente von 13,390 Thaler, an Salm-Kyrburg 6000Thaler, beide Häuser verzichteten dagegen auf Gerichtsbarkeit, Po-lizei- und Steuerfreiheit. Salm-Kyrburg hat durch Vertrag von1825 an Salm-Salin sein Drittel der bisher gemeinschaftlichen Besiz-zungen gegen eine perpetuirliche Rente abgetreten, hat keine Gütermehr in Westphalen und der Fürst wohnt gegenwärtig in Paris.

1) Die hoogstratensche Linie des Hauses Salm-Salm (A.) wurdevon Wilhelm Florentin gestiftet. Dieser erbte von seiner Mutter Ga-briele, des Grafen Albert Franz v. Hoogstraten Tochter und Erbin,die Grafschaft Hoogstraten. Sein Sohn Nicolaus Leopold succedirteihm am 6. Juni 1707 im rheingräflichen und neufvilleschen Antheil, am23. Novbr. 1738 in die salmischen Irnnde der mit Ludwig Otto erlo-schenen Linie, erhielt die Reichslürstenwiirde am 14. Jan 1739 undward 1741 zum Herzoge von Hoogstraten erhoben. Sein Enkel, FürstCovslantin, brachte durch seine zweite Gemahlin Marie Walpurgis,des Grafen Christian zu Sternberg Tochter, ein Drittel der vormalsreichsständischen Abteien Schüssenried und Weissenau an die fünfKinder aus dieser Ehe; sie haben solches durch einen Abtheilungsver-trag dem Grafen Joseph Franz v. Sternberg überlassen und dafür dieehemals gräflich manderscheidschen Besitzungen in der Eillei erhalten.Ausser Ahaus und Bocholt besitzt diese Linie noch ausscldiessend dasHerzogthum Hoogstraten, die Aftergrafschaft Aloss in Flandern unddie Herrschaft Loon op Zand in Brabant. Kraft eines Vertrages vom7. Septbr. 1816 bezieht der Fürst für die Verzichtleistung auf den

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