Brincken. 15
Tagesleistung oder dem Landtage zu Waimel, einem Dorfe bei Karkus.M. s, Arndt Tb. II. S. 161. — Elisabeth Brincke war 1497 Aebtissin desKlosters St. Michaelis bei Reval. M. s. Arndt Tb. II. S. 77. Unterden Verbündeten des Kurl. Adels mit Riga , der evangelischen Lehrehalber, gehört mit unter 1532 Heinrich Brincke. S.Arndt Th.II. S. 201.Unter den Ordensrittern des Kurländischen Ordens de la Reconnois-sance kommt der Landhofmeister v. den Brincken 1710 vor. S. 253der Tetscli Kurl. Kirchengeschichte. In der Liefländischen Rittersbankwerden die v. den Brincken angeführt. S. Ceumern, Theatridion livonic.pag. 34. Man findet auch Spuren, dass dieselbe sowohl in Kur- alsin Liefland von den ältesten Zeiten an wohlbesitzlich gewesen ist.Bei der Kurländischen Ritterbank meldete sich im Jahre 1620 im Namendes Geschlechts Iailoff v. den Brincken, er hat seinen Geschlechts -Ursprung aus Westphalen (zum Unterschiede von Ostphalen in Sachsenbenannt) angegeben, und zwei Docuinente producirt, dass seine Vor-fahren in die Brüderschaft des Ordens aulgenommen worden, auchseine Ahnen übergaben als Vaterslinie Brincken, 2 mangelt, von Buttler,Wrangeil, Sacken, Bucholz, Düren, Toedtwen; Mutterlinie: Hastfer,Dumpian, Toedtwen, Lode, Vietinghoff, Sacken, Wrangeil, Uexkull. —Er wurde hierauf ohne Widerrede damals für seine Familie in dieerste Klasse unter Nr. 41 verzeichnet. Im Jahre 1605 mussten dieBrincken aus dem Goldingschen auf 4 Pferde, Uerrmann Brinck's Erbenaus dem Windauschen auf 1, und Heinrich v. den Brincken aus demKrauenburgschen auch auf 1 Pferd von ihren Gütern, Reuter zum ad-ligen Rossdienst stellen.
Zu welcher Zeit und unter welchem Kaiser die Brincken zuReichs-rittern geschlagen sind, das müsste sicher in den Reichs-Ritterbänkenanzutreifen sein, worin nach damaliger Sitte auch die vornehmsten Fa-milien aus dem Ilerrenstande mit aufgenommen wurden.
Ferner sind über die Brinckensche Familie und deren Geschlecht nachzu sehen: Ertwin Flrdmann, chronic. Osnabr. Hammelmanni opuscula.Spangenberg's Adelsspiegel B. 1. 7. Cap. 10. Buddeus, historischesLexikon Th. 1. S. 672. Th. II. S. 918. Cranzii metropol. L. 6. c. 34.L. 8. c. 14. it. 34. Spangenberg's Adelsspiegel S. 1 & 2. Hoppen-rodii Stammbuch S. 39. Meibomii Chronic, bergense S. 315. Hübn.polit. bist. Tom. VIII. Hupel's Wappenbuch für Kurland p. 117. 13. und14. St. der neuen nordischen Miscellaneen Nr. 22 und mehrere Auf-sätze in Manuscripten als Stammbäume u. s. w. aus der Vorzeit. Zie-genhorn, Kurl. Staalsnachrichten Chron. Riddagsh. ad a. 1026. Eckart,bist, geneal. princ. Sax. sup. Wittekind et Annal. Sax. Zedler's Uni-versal-Lexikon IV. 1390. Moser, Osnabr. Geschichte II. 67—68. Stüve,Beschreibung und Geschichte der Osnabrück-Landholf 1, 108—111.Lodtmann, mon. Osnabr. p. 86. Weddingen, Geschichte der Gr. Ba-vensberg I. 6. Ein Werk, betitelt die Kurl. Regimentsformul, die Ritter-bank S. 506 im Manuscript u. s. w. Die in Hupel's neuen nordischenMiscellen S. 117—13. und 14. St. Nr. 22 angeführte freiherrlicheWürde mag ohne Zweifel auf die Bannerwürde Bezug haben, diedurch eine neue Verlehnung entstanden, der jüngere Bruder EgelbertLiimami, später mit besondern Privilegien erhielt (nachdem demselbender kleinere Theil der väterlichen Grafschaft aufs Neue zugefallen war,obgleich er selbst und seine nächstfolgenden Nachkommen dennochdie gräfliche Würde beibehielten), gehört im Mittelalter zum hohen Adeloder Herrenstande, welcher Stand den Fürsten und Grafen vollkommenebenbürtig war, weil solche Freiherren oder Dynasten erstens zumTheil von Nachgebornen aus herzoglichen und fürstlichen Häusern ab-stammten , zweitens Sitz und Stimme auf den Reichstagen hatten unddrittens ihre Herrschaften mit völliger Landeshoheit gleich anderen