16 Brinckcn.
Fürsten und Grafen regierten. S. Estor in kleinen Schritten St. 11.S. 545. Scheidt a. a. ü. S. 142 & 195. Ad. Friedr. Glal'ey, de titulodomini atque baronis. Tub. 1716. Fr. C. Moser, com. de titulo doininimoribus aevi accommodato. Lips. 1752. Daher war dieser Itaron derspeciell als Titel, welcher im Allgemeinen für den Herrenstand ange-nommen war, mit den spätem gleicher Benennung sehr unterschieden,Estor, in den kleinen Schriften Th. I. St. 4. S. 799. Idde, de statu etdignitate, item diiferentia veterum dynastorum imperii et hodiernorumnobilium in Oetteri bist. Bibl. Th. I. S. 363 — 372. Gatterer, bist.Holzsch, p. 46. Die Reichsgesetze, welche von Freiherrn reden, diemit den wirklichen unmittelbaren Reichsgrafen von gleichem Standesind, dürfen um so weniger auf solche spätere Barone angewendet wer-den, da schon Kaiser Carl V. sich mit den Reichsständen verglichenhat, dass die späteren Barone und Grafen Landsassen bleiben sollen.R. A. von 1548. §. 66. Neue Sammlung der R. A. Th. II. S. 539,welches auch durch die Wahlcapitulation, Art. 22. §. 5. wiederholt ist.Scheidt, historisch diplomatische Nachrichten von dem hohen und niedernAdel in Deutschland S. 73, 21t und 212. Not. q.
Im Wappen führt die Familie drei silberne Rosen, 2 und 1 ge-setzt im himmelblauen Felde, über dem Schilde einen goldschattirtenoffenen Helm mit einer Krone nebst zwei schwarzblau und weiss emal-lirten Adlerflügeln, zwischen denen die vierte Rose stellt. Die Helm-decke wie der Mantel ist silbern mit blau unterschlagen. Die Dynastenzu Holte im üsnabrückschen führten im Wappen drei Adlertlügel (2—1)im Schilde, woraus muthmasslich die drei Rosen (2. 1.) der Brinckenentstanden sein müssen.
Die Abstammung des Schoedernschen Hauses ist nach den befind-lichen Stammbäumen in nachstehender Art aufgeführt — woraus eineStammtafel im Auszug vom ehemahligen Kirchspielshevollmächtigten zu-folge §. 6. und §. 55. des Landtagschlusses vom 28. März 1823 beiVorzeigung von Urkunden, beglaubigt — die Kurl. Rittersehal'ts-Comitebesitzt.
I. Eclcrt junior, starb 1090 als comes (limitis) oder Marchioin Thü-ringen und Meissen, auch in Ost- als in Westphalen wie in Fries-land Besitzer mehrerer Herr- und Gralschaften, worunter Stavernim letztern Lande gelegen mitgehört, unter demNainenOstrogouweund Westrogouwe. — Sohn von Eckbert senior, der nach derSchwertlinie ein Enkel und Abkömmling des Alt-Sässischen (Säch-sischen) Kaiserhauses aus dem 10. Jahrhundert war, welcher inden gedruckten genealogischen Tabellen von Hübner vorkommtTab. 149, und von Traugott Gottk. Vögtel, Tab. 121. Gemahlin:Apnesa, Tochter Otto's des reichen Grafen von Ascanicn, dessenSohn, der im zarten Kindesalter nachgeblieben war.
II. EtjMeri Limannus, comes in Holte vocatus. Brinck starb 1150. —Dessen Sohn:
III. Leiffhnrd de Brinck, comes et dominus nobilis, dessen Gross-urenkel im 5. Grad:
VIII. Friedrich v. B., 1390 war inDeutschland befindlich als ein grosserKriegsheld. — Dessen Grossenkel im 3. Grad:
XI. Johann v. dein Brincke, im Kur- und Liefländ'schen befindlich,ist 1482 in Liefland zu Waimd, für Kurland auf der Tagesleistungmit erschienen. Arndt, Th. 2. S. 161. — Dessen Enkel im 2. Grad:XIII. Heinrich v. den Brincken, der Aeltere, hat die Vollmacht für Kur-land an den Herzog Gotthard zur Union den 11. Decbr. 1568auf dem Landtage zu Goldingen mit unterzeichnet, vid. Ziegen-horn Nr. 68. S. 80, unter den Beilagen, war Erbherr auf Wollaten,