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4 (1842) P - Z
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Schaden — Schwichow.

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preuss. Kammerlierr und Ritter des St. Johanniterordens, Emil EdmundHermann, sicli 1827 mit der Erbtochter der von Ahlimbschen Majoratsgü-ter Ringenwalde u. s. w., Karoline Louise Willielmine v. Ahlimb ver-mählte, und in Folge der Stiftungsurkunde den Namen und das Wap-pen der v. Ahlimb mit dem seinigen vereinigte.

Derzeitiger Besitzer des Stammguts der plattenburger Linie, derPlattenburg, ist Adolph Friedrich.

Die Linie Wilsnack wird jetzt repräsentirt durch Friedrich LudwigSiegfried, Besitzer von Wilsnach, Oenelgünde, AVerder u. s. w., undJulius Kurl Benno, königl. preussischer Kammerherr, Besitzer vonLeppin u. s. w.

Das Wappen der v. Saldern bestand in einem goldenen Schilde,darauf eine blaue Rose mit einem silbernen Butzen; auf dem offenen,mit einer AVnlst gezierten Turnierhelme waren fünf schwarze Strauss-federn, die Helmdecken golden und blau.

Zur Zeit bedient sich die Familie eines goldenen Schildes mitrother Rose, auf dem Helme zwei schwarze Adlerfittiche und einefreiherrliche Krone.

Eine gräfliche Familie v. Saldern hat mit obiger nichts gemein;eben so wenig eine Familie v. Saldern in Baiern.

Quellen: 1) Gelen de Col. Agr. Mag. 2J D. Behr SteinbergischeGenealogie. 3) Spangenbergs Adelsspiegel. 4) Spener. 6) C. D.Küster, Leben des Generallieutenants v. Saldern.

Die Freiherren v. Saldern , genannt v. Ahlimb: Gründer dieserFamilie ist Emil Edmund Hermann v. Saldern (siehe oben), durchseine Verhei'rathting mit der Erbtochter des 1830 mit dem Tode Gu-stavs v. Ahlimb, Majoratsherrn der Herrschaft Ringenwalde, bestehendaus den Gütern Ringenwalde, Poratz, Ahlimbswalde, Julianenhoff undAhlimbsmühle, im Mannsstamme erloschenen Geschlechts dieses Namens.

Das Wappen der Herren v. Saldern, genannt v. Ahlimb, bestehtaus dem vereinigten Wappen der Familie v. Ahlimb und v. Saldern,wobei letzteres das Mittelschild bildet.

Sc Ii ad eil, die Freiherren und Herren von.

Aus diesem adeligen westphälischen Geschlechte war FreiherrFranz Emmerich von 1719 —1750 Comthur des St. Johanniterordenszn llohen-Rhein und Reiden im Canton Luzern. S. Leu, Schweiz.Lex. XVI. S. 145.

Schwichow, die Freiherren und Herren von.

Sie gehören ursprünglich Böhmen an, von wo aus sie sich im17. Jahrhunderte in Pommern, Preussen, u. s. w. verbreitet und an-sässig gemacht haben und daselbst im Jahre 1706 nationalisirt wurden.In Böhmen gehörten sie zu dem Herrenstande und hohen Adel; sieleiten ihre Abstammung von Theohaid, dem ältern Bruder AVratis-laws lt., Königs von Böhmen, ab, haben auch in früherer Zeit Theo-bald geheissen, und erst den Familiennamen nach der Erbauung desSchlosses Schwichow bei Klattau angenommen, wahrend sie auch frühernach einem andern ihrer Schlüsser v. Riesenberg genannt wurden.Die Familie besitzt vom Jahre 1125 an eine Stammtafel bis in dieneueste Zeit. — Karl, Graf v. Schwichow, war der Erste, der nachPommern kam. Er legte die Grafenwürde nieder und führte die altesemperfreie Würde, oder mit andern Worten, den freiherrlichen Titel,v. Zedlitz Adels-Lex. IV. 28