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Colloredo-Mansfeld.
liess jedoch durch sein Codicill vom 13. Sept. 1330 seinen vierSöhnen Mathiusius, Asquinus, Bernhard und Weikard,ein sehr beträchtliches Erbe, dessen Hauptbestandtheile dieSchlösser Colloredo, Buja, Benzano, Dobra, Flojana, Mels, Me-duno, Susans, St. Pietro, Sterzo, Tisana und Torno waren. Derälteste von diesen 4 Söhnen starb bald nach dem Vater, unver-mählt; seine Brüder aber gründeten die drei nach ihnen benanntenHauptlinien, wovon die Asquinische, nachdem sie am 19. Merz1588 von Kaiser Rudolph, mit dem ganzen Geschlecht in denReiclisfreiherrnstand und 1624 von Kaiser Ferdinand II. in denReichsgrafenstand erhoben worden war, 1693 erloschen ist. Esbestehen somit nur noch 2Linien: 1) die Bernhardische oderMantuanische, die in 2 Aesten, theils in Italien, theils inNieder-Oesterreich, blüht; 2) die Weickardische, die wieder in zweiAcsfo, den fürstlichen oder böhmisch-österreichischen und rudol-phischen in Friaul und Italien zerfällt. Von diesen kommt hiernur die fürstliche oder böhmisch-österreichische Linie in Betracht,wegen ihres Giiterbesizes im Königreich Württemberg. Sie erhielt1721 das Oberst-Erbtruchsessenamt im Königreich Böhmen, wurde1737 mit Siz und Stimme in das schwäbische Reichsgrafen-collegium aufgenommen und 1763 am 29. December in den Reichs-fürstenstand, sowie 1764 in den böhmischen Fürstenstand erhoben.Drei Jahre später erhielt sie auch das Indigenat von Ungarn und1772 nahm der damalige k. k. österreichische wirkliche Geheime-rath , Conferenzminister und Reichsliof-Vicckanzler Fürst FranzGundaccar v. Colloredo (Vater des jezigen Familienchefs undMa joratsherrn), nachdem er mit der Erbtochter des lezten Fürstenvon Fondi und Mansfeld dessen Alodialgiiter erheirathet hatte,zugleich deu Beinamen Mansfeld an, welchen jedoch, laut kaiserl.Decrets vom Jahr 1798 nur der Chef der Familie und dessenjedesmaliger erstgeborner Sohn, zu führen berechtigt ist. Ebenderselbe erkaufte im Jahr 1804 den dem Hause Hohenlohe-Bartenstein zugestandenen Theil an der Grafschaft Limpurg-Grüningen, welchen jedoch 1827 die Krone Württemberg käuflichan sich zog. Seine Gemahlin besizt unter württembergischerStaatshoheit die im Oboramtsbezirk Ilerrenberg (im Schwarzwald-kreis) belegene Herrschaft Sindlingen (Schlossgut mit 41 Einw.),welche als rifterschaftliche Besizung behandelt wird, wogegender Besizerin gleichwol die persönlichen Vorzüge des hohen Adels imKönigreich zu Theil kommen und sie daher unter den Personalisfcnin der Matrikel des standesherrlichen Adels eingetragen ist.Die grossen Güter, welche das benannte Haus in Böhmen undOesterreich besizt, bilden ein Majorat, welches gegen 200,000Gulden einbringt. — Die Religion ist katholisch; der Wohnsizdes Fürsten ist Wien und Prag, und der der Fürstin das SchlossSindlingen.
Fürst: Ru d ol ph Joseph, geb. 16. April 1772, Standesherr, Oberst-erbtruchsess in Böhmen , k. k, ösferr. wirklicher Geheiine-R,