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1,1 (1839) Historisches und genealogisches Adelsbuch des Königreichs Württemberg
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Württemberg.

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ternehmendsten und mächtigsten schwäbischen Fürsten, ein eif-riger Gegner der Hohenstaufen, auf deren Sturz er die Grösseseines Geschlechtes gründete. Sein Einfluss auf die politischenVerhältnisse damaliger Zeit war von so grosser Wichtigkeit, dassselbst die schwachen römischen Könige bemüht waren, seineFreundschaft für sich zu gewinnen. Wie Heinrich Raspe, sosuchten auch Wilhelm und Richard durch Schenkungen undGunstbezeugungen den mächtigen Grafen Ulrich für sich zu stim-men, während die Vormünder Conradin's ihm die Marschallwürdein Schwaben, die Vogtci über Ulm und das Landgericht in derPiirsch verliehen (1'259), später auch für seine geleisteten Dienstedie Burg Achalm mit Reutlingen pfandweise iiberliessen (1262).Er hatte einen Bruder, Eberhard II., der uns jedoch nur demNamen nach bekannt ist, und dessen Stamm mit seinem EnkelUlrich IV. ausstarb. Ulrich der Stifter starb am 25. Februar1265, nachdem er über den an Macht und Besizthum ihm über-legenen Herzog von Teck, über die Pfalzgrafen von Tübingenund Grafen von Vaihingen, neben so manchen andern reichbe-güterten Herren und Rittern, stark befestigten Reichsstädten undreich begabten Klöstern, deren Besizungen in Oberschwaben sichseltsam durchkreuzten, sich weit und breit einen Namen gemachthatte. Wie Ulrich daher der eigentliche Gründer und Ahnherrseines Hauses ist, so gebührt ihm auch der Ruhm den ersten Grund-stein gelegt zu haben, welcher den Sprösslingen des HausesWürttemberg auf der europäischen Weltbiihne die Stufen zu ei-nem Throne baute , von welchem herab sie auf die politischenund geistigen Verhältnisse des deutschen Staatenbundes so mäch-tigen Einfluss, in Folge der Zeit sich schnell emporschwingend,ausüben konnten. Bei Ulrichs Ableben umfasste Württembergausser der Stammburg und dem Beutelsbachischen Erlte die StädteStuttgart, Cannstatt, Waiblingen, Schorndorf, nebst einigen Ortenam Schwarzwald, vom alten Stammerbe Münsingen, und mehrereOrtschaften auf der Alp und an der Donau; ferner die StädteGöppingen und Leonberg, die von den Grafen von Urach undFürstenberg erworbene (1254--1260) Grafschaft Urach und diefrüher Holienstaufische Herrschaft Waldhausen. Diese warentheils Alodialgüter, theils Lehen vom Reich. Aus jenen bestanddas Haus- oder Kammergut der Fürsten , auf welchem ihre Leib-eigene sassen; die freien Leute in den Städten standen unterihrem Scliuze und ihrer Oberherrschaft, jedoch mit besondernRechten. Ausserdem hatten sie über mehrere Klöster die Schirmvog-tei, mehrere Reichsstädte standen unter ihnen als kaiserliche Land-vögte, und zahlreich waren ihre Lehensleute, welche die Hauptstärkeihreslleeres bildeten. Dadurch erwuchsen nebst dem Einkommen ausdein Kammergute noch mancherlei andere Einkünfte, welche die Gra-fen in den Stand sezten, ihr Gebiet durch Kauf ansehnlich zu ver-mehren. Es entwickelte sich somit das Territorialbesizthum deswürttembergischen Hauses nicht aus einem kaiserlichen oder Reichs-