Druckschrift 
2 (1840)
Entstehung
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Doch lebte dieser Landgraf meist zu Pirmasens, wo erauch am 6. April 179V starb und in der Stadtkirche daselbst,in einem kleinen Gewölbe unter dem Altare, beigesetzt wurde.

Nun folgt die in den Annalen Darmstadts ewig denk-würdige Regierung Ludwig X., als Großherzog (seit 18VK) Lude-wig I. Unter ihm wurde, da Pirmasens, als ein offener Ort,so wie überhaupt die Hanau-Lichtenbergische Besitzung, bei derkaum erst ausgebrochcuen französischen Revolution, keine Sicher-heit darbot, die Residenz alsbald wieder nach Darmstadt ver-legt, wohin denn auch viele Einwohner jenes Landestheilsübersiedelten. Bald gewährte Darmstadt nicht mehr Raumgenug für die zunehmende Bevölkerung. Es wurde deßhalbschon damals der Anfang zu einer neuen Stadtanlage gemacht,und die ersten drei Häuser das Wieöner'sche (der jetzigeDarmstädter Hof), das Fräsen'sche und das Heim'sche Hauswurden verloost; nachher wurde zuerst das Schcnk'sche gebaut.

In den Iahren 1796 und 97 verscheuchten die Gefahrendes Revolutionskrieges zu wiederholten Malen den Hof vonDarmstadt; doch gingen sie, die Kriegssteuern, welche dieStadt dem General Jourdan bezahlen mußte, ausgenommen,im Ganzen noch glücklich für die Residenz vorüber. Ebensoauch die folgenden unruhcvollen und stürmischen Zeiten, wäh-rend welcher Darmstadt oft mit Einquatierung belegt wurdeund öfters auch große Armeccorps durchmarschiren sah.

Aus den folgenden Begebenheiten heben wir nur die fürdas Emporkommen der Stadt merkwürdigsten hervor.

Nach dem am 12. Juli 18V6 zu Paris abgeschlossenenGrundvertrag des rheinischen Bundes nahm der Landgraf dieGroßherzogliche Würde an und nannte sich Ludewig I.

Am 1. October 1896 wurden die Landstände und am1V. November desselben Jahres alle Steuerfreiheiren auf-gehoben.

Als nach der Völkerschlacht bei Leipzig (18. Okt. 1813)die verbündeten Armeen sich nahten, entfernte sich der Hof,weil die hessischen Truppen sich damals noch bei dem fran-zösischen Heere befanden und das Land darum als ein feind-liches angesehen werden konnte, von Darmstadt, und verweiltein Mannheim, bis die politischen Verhältnisse geordnet waren.Der Großherzog sagte siel«, in Folge der mit den verbündetenMächten am 2. November vorläufig abgeschlossenen Uebercin-kunft, von Frankreich los und trat der deutschen Sache bei.

Im Jahr 182V, wurden die, gemäß Artikel 13 des WienerCongreßactes v. 8. Juni 1815, neu eingeführten Landstände,

wozu Darmstadt 2 Abgeordnete zu wählen hat, zum erstenMale nach der Residenz berufen, und noch am 17. December182V kam die Verfassungsurkunde, die zu den beßten gehört,glücklich zu Stande. Der edle Fürst erklärte selbst, als amfolgenden Tage seine treuen Darmstädter durch lautes Beifall-rufen in dem Opernbause und durch die festlichste Erleuchtungder Stadt auf das unzweideutigste ibren Dank zu erkennengaben, mit tiefgerührtem Gemüthe:Dieß ist doch der glück-lichste Tag meines Lebens!"

In Folge der Verfassungsurkunde erschien, unterm 3V.Juni 1821, für das Großherzogthum eine neue Gemeinde-Ord-nung, nach deren Bestimmungen die Stadt einen neuen Vor-stand, bestehend aus 1 Bürgermeister, 2 Beigeordneten und27 Gemeinderäthen erwählte; dagegen trat der bisherige Stadt-magistrat (1822) außer Dienstthätigkeit.

Am 1v. October 1823 wurde der Stadt ein Octroi ver-liehen, in Folge dessen vom Holz, von allen Früchten, welchedie Mühle passirt waren, vom Trauben- und Obstwein und Bierbeim Eingange eine Abgabe erhoben wurde, die jedoch späterauch noch auf andere Gegenstände ausgedehnt worden ist.

Und wie viel hatte Darmstadt noch außerdem dem edlenFürsten zu danken! Nicht nur, daß er viele Institute grün-dete, die auf Wohlthätigkeit, auf Kunst und Wissenschaften,auf Erhöhung des Lebensgenusses Bezug hatten, es entstand auchunter seiner 4<)jährigen Regierung eine fast ganz neue Stadt.Die alten Mauern verschwanden größtcntheils, nach allen Rich-tungen erweiterte sich die Stadt, und ganze Straßen mit denschönsten öffentlichen und Privatgebänden wurden gleichsamhervorgezaubert, wie dies unsere vorausgehende Beschreibungbereits dargethan hat. Darmstadt erfüllt deßhalb eine beson-ders heilige Schuld, wenn es zur würdigsten Errichtung desdem Andenken jenes ewig unvergeßlichen Fürsten bestimmtenMonuments alle seine Kräfte aufbietet.

Die frenndlich herablassende Zuneigung des edelsten Va-ters zu seinen treuen Darmstädtern ging auch auf seinen viel-geliebten Sohn und Nachfolger, Ludwig II. (seit 1830), über,unter dessen Regierung fortwährend für die innere und äußereBlüthe der Hauptstadt, sowie des ganzen Landes, eifrigstgesorgt wird. Und dem ehrwürdigen Haupte der fürstlichenFamilie schließen sich im schönsten harmonischen Verein auch dieübrigen erlauchten Glieder desselben an, in deren jedem Stadtund Land die herrlichsten Eigenschaften des Geistes und desGemüthes zu verebren haben.