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litairdiensten, stammte. — Zu besonderem Ansehen haben nament-lich die oben genannten, beiden Brüder, Moritz August und HansWilhelm v. Thttminel aus dem Hause Schönefeld bei Leipzig, denNamen der Familie gebracht, doch sind Nachkommen derselbennicht aufzufinden. Moritz August v. T., geb. 1738, vermahlt mitFriederike v. Wangenheim, welcher schon 1783 als herz. Sachsen-Coburgscher Geh. Rath und Minister sich von allen öffentlichen Ge-schäften zurückzog und den Wissenschaften und den Musen lebte,gehörte zu seiner Zeit zu den geistvollsten sentimental-humoristi-schen Schriftstellern Deutschlands und seine sämmtlichen Werkesind in einer neuen Ausgabe 1820 in 7 Bänden erschienen; HansWilhelm v. T., geb. 1744, gest. 1824, herzogl. Saehsen-GolhascherGeh. Rath, Kammerpräsident und Ober-Steuerdirector zu Altenburg,vermählt mit einer Freiin v. Rothkirch-Trach, hat sich in seinenhoben Stellungen, zu welchen auch vielfache diplomatische Sendun-gen kamen, um die sächsischen Länder Ernestinispher Linie diegrössten Verdienste erworben und, von Jugend auf von besondererLiebe zur Baukunst beseelt, namentlich in dem AltenburgschenLande und der Stadt Altenburg selbst durch diese Liebe und dieSchöpfungen derselben sich bis in ferne Zeiten ein Andenken ge-sichert. Unter seinen Schriften haben die statistischen, geographi-schen und topographischen Beiträge zur Kenntniss des HerzogthumsAltenburg und die Aphorismen eines Sieben und Siebenzigjährigenbesondere Anerkennung gefunden.
v. Thüna.
Im silbernen Schilde eine eingebogene, gestürzte, rothe Spitze.Auf dem Schilde steht ein gekrönter Helm, welcher, zwischen zweinach aufwärts und aussen gekehrten Straussenfedern, von welchendie rechte silbern, die linke roth ist, acht an goldenen Turnier-stangen befestigte, wechselsweise roth und silberne Fähnchen, vonwelchen vier sich rechts und die vier anderen links kehren, trägt.Das äussere Fähnchen zur Rechten ist somit roth, das zur Linkenaber silbern. Die Helmdecken sind roth und silbern. — Wie be-schrieben ergeben Abdrücke von Petschaften das Wappen, auchstimmt mit diesen Angaben v. Meding (II. S. 604 und 605), wel-cher den Abdruck von einem gleichen Petschaft und eine, demsel-