Druckschrift 
4 (1857)
Entstehung
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Auf dem Schilde stehen zwei gekrönte Helme. Aus dem rechtenHelme wachst ein gritn bekleideter, mit den sechs Kugeln der un-teren Hiillte des 1. und 4. Feldes belegter, rechter Arm auf, des-sen vorwärts gekehrte, flache Hand ebenfalls mit einer silbernenKugel belegt ist. Der linke Helm tragt sechs weisse, rothe undgoldene Straussenfedern, von welchen drei über einander stehendesich rechts, die anderen drei eben so links kehren (die untere undobere der sich rechts kehrenden Federn, so wie die mittleren dersich links wendenden sind sonach blau, die übrigen golden). DieDecken des rechten Helmes sind grün und golden und die des lin-ken roth und golden. Abdrücke von Petschaften. Wappen-buch des Königreichs Bayern, III. 93. v. Hefner, II. 55 undS. 54 (nimmt in der unteren Hälfte des I. und 4. Feldes silberneBallen an und führt die Mauer als Quadermauer mit Zinnen auf),Lief. IS oder Bd. II. Heft 8, Adel des Herzogthums Nassau, 14und S. 9, giebt zuerst das Stammwappen mit dem Beisatze 1582und verweist hinsichtlich des vermehrten Wappens auf Bd. II. 55.Das Stammwappen enthält Feld 1 und den rechten Helm des ver-mehrten Wappens. Die Kugeln oder Ballen sind ihm ausdrücklichals Münzen (Silberlinge) gegeben worden, zeigen also auch auf derAbbildung Spuren von Gepräge. v. Hattstein, I. S. 955 und 956. v. Lang, S. 220. v. Hellbach, II. S. 326. Geneal. Taschen-buch der freiherrl. Häuser, 1848. S. 307310 und 1857. S. 608(nennt die Wappenbilder der unteren Hälfte des 1. und 4. FeldesSilbermünzen und führt die Mauer im 2. und 3. Felde als Quer-mauer mit drei Zinnen an. Der Schmuck des rechten Helmes wirdals ein empor gestreckter, grün gekleideter und mit den sechs Sil-berlingen bezeichneter Arm mit gelbem Umschlage, in dessen flacherHand ein siebenter Silberling liegt, gegeben).

Bayern, Nassau. Stephan Ritter v. Grünstein, Rittmeisterin der kurmainz. Leibgarde, wurde vom Kaiser Ferdinand III., lautDiploms d. d. Wien, II. Febr. 1653, in den Reichsfreiherrenstanderhohen. Altes, niederländisches, in und um Utrecht schon im13. Jahrhunderte vorkommendes und seit 1262 der Utrechter Rit-terschaft einverleibtes Adelsgeschlecht, welches neben anderen Be-sitzungen auch das Gut Grönestyn, Grünslein, welches der Familiedas Prädicat gab, erwarb, und aus welchem der eben genannte Ste-phan, gest. 1657, in Folge von Vermählungen der Sprossen desGeschlechts mit Töchtern deutscher Adelsfamilien, so wie in Folgeder Religionsstreitigkeiten sich nach Deutschland wendete, 1648,