Sohn eines Bürgers der Stadt Osterode im Fttrslenlhume Gruben-hagen war, die Würde des Bürgermeisters bekleidet hatte. BasWappenbuch des Königreichs Hannover (s. oben) hat daher dasWappen der in Hannover forlblühenden Familie unter den patri-cischen Geschlechtern gegeben. Ueher den in neuerer Zeit nachBayern gekommenen Zweig der Familie fehlen nähere Nachrichten.Der 1840 erschienene XII. Band des Wappenbuchs des KönigreichsBayern (s. oben) giebt das Wappen. Die Immatriculation in dieAdelsmalrikel ist also vor dem genannten Jahre erfolgt.
v. Reiboldt (Reibold).
Schild quer getheilt: oben in Blau ein nach der rechten Seiteaufwachsender, oder halber, silberner Greil; unten Silber ohneBild. Auf dem Schilde steht ein mit einem von Blau und Silbersechsmal gewundenen Wülste bedeckter Helm, welcher den auf-wachsenden Greif der oberen Schildeshälfte trägt. Die Helmdeckensind blau und silbern. — Abdrücke von Petschaften, welche meistdie untere Schildeshälfte damascirt zeigen. — Siebmacher, I. 165:v. Reupolt, Meissnisch (das Wappen nimmt in der ersten Reihe derangegebenen Tafel die vierte Stelle ein: der aufwachsende Greif inder oberen Schildeshälfte und auf dem Helme ist sonach, in F'olgeder Anordnung der Siebmacherschen Tafeln, links gekehrt. Die„Declaration" sagt: der Obertheil am Schilde blau, der Greif darinweiss, der Untertheil auch weiss. Auf dem Helme der Greifweiss, der Bausch und die Hehndecke blau und weiss). — Val.König, I. S. 810—819: v. Reibold (der aufwachsende Greif obenim Schilde, wie auf dem Helme, ist links gekehrt, und die untereSchildeshälfte damascirt. Die Beschreibung des Wappens giebt denGreif als halben, aufwachsenden, zum grimmigen Streit gerüstetenGreif mit rother, ausschlagender Zunge). — v. Meding, I. S. 474:(beschreibt zuerst nach Stammbäumen und Petschaften, von welcheneins der letzteren die untere Schildeshälfte damascirt zeige, dasWappen ganz so, wie oben zuerst angegeben wurde, geht dann aufSiehmacher Uber, sagt dann, dass er auf einem Stammbaume denGreif im Schilde und auf dem Helme, wie bei Siebmacher, linksgekehrt gefunden, und setzt hinzu, dass er auf einem Petschafteauch einen nicht getheilten Schild mit einem völligen Greife gesehenhabe). — Knauth, S. 558. — Gauhe, I. S. 1836—1838 (nach dem