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silbern, roth, besteckt sind (Helmschmuck des Füllschen Wappens),der rechte Helm den halben Taufkircherschen Löwen des 3. Feldes,und der linke llelm, doch ohne die Büffelshörner, die Katze desPfettenschen Helmes. Die Helmdecken sind rechts oben roth undsilbern, unten schwarz und golden, links aber blau und silbern undunten roth und silbern. — Wappenbuch des Königreichs Bayern,XIII. 22. — v. Hefner, 51 und S. 50 (das Füllen im Mittelschildespringt auf einem silbernen Dreiberge auf, und die Heinidecken sindrechts schwarz und golden, links blau und silbern. Sehr richtigist übrigens die S. 50 beigefügte Bemerkung, dass bei Vereinigungdes Pfettenschen Wappens mit dem durch Erbschaft [s. unten] an-gefallenen Füllschen Wappen nicht den Grundsätzen der Heraldikgemäss verfahren worden sei. Von dem Pfettenschen Stammwap-pen fehlt, was v. Hefner noch unausgeführt gelassen hat, der ganzeSchild und der halbe Helmschmuck, und der Hälfte des letzterenist nur der letzte Helm angewiesen, der Mittelschild und die erstenPlätze des Schildes, Feld 1 und 4, sind dem Füllschen Wappeneingeräumt, und die bei Erhebung der Pfettenschen Familie in denFreiherrenstand hinzugekommenen Schilder der Taufkircher undLanzenberger finden sich im 2. und 3. Felde vor, vom letzterenSchilde ist aber der Helmschmuck weggelassen worden. Doch seiin Bezug auf diese Bemerkung hinzugefügt, dass es nicht leichtist, zwei mehrfach zusammen gesetzte Wappen gut mit einander zuvereinigen. Wollte man in dem hier in Rede stehenden Falle Alles,bis auf den Lanzenbergerscher Hehn, in das vereinigte Wappenbringen, so konnte man dasselbe so ordnen: Mittelschild: das Pfet-lensche Stammwappen; 1 das Füllsche Stammwappen; 2 Taufkir-cher v. Taufkirch; 3 Lanzenberger, und 4 der Länge nach ge-theilt: rechts Windach, links Kammerberg. Helme: mittlerer Helmder Pfelteusche, rechter Helm der Füllsche, linker Hehn der Tauf-kirehersche Helm. Der Lanzenbergersche Helm war nur durchHinzufügung eines vierten Helmes zu ermöglichen, und die Ordnungderselben hätte dann nachstehende sein müssen: mittlerer rechterHelm der Pfettensche Helm, mittlerer linker der Füllsche, rechterder Taufkirchersche und linker der Lanzenbergersche Helm. Dochdas Wappen wurde, wie angegeben, vereinigt und ist bestätigt wor-den, muss also so bleiben). Nachrichten über die Familie der Frei-herren v. Pfetten geben: Gauhe, I. S. 1603 und 1604, nach Buce-lini. — v. Lang, S. 200 und 201. — v. Hellbach, IL S. 227. —Geneal. Taschenbuch der freiherrl. Häuser, 1853. S. 324—329, und