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Bayern. Altes, bayerisches Adelsgeschlecht, welches sichspäter auch in Franken und den Rheinlanden ausbreitete, und inwelches vom Kaiser Ferdinand II., 25. Mai 1625, der Reichsfrei-herrenstand kam. Die ordHnlliche Staminreihe der Familie beginntßucelini mit Wcinniar v. M., welcher um 1279 vorkommt. Vonden Nachkommen desselben, unter welchen mehrere Landrichterund Amtshauptleute in Bayern waren, lebte unter Anderen um 1517Heinrich auf Sondersdorf, Flieger zu Abach und Kehlheim, von wel-chem zwei Söhne, Hans Heinrich und Wolf Heinrich, stammten.Hans Heinrich stiftete die Neu-Sinzenhausische Linie, die mit demUr-Urenkel Franz Ignaz, kurbayer. Kämmerer und Wildmeister inLandshut, welcher bei seinem 1704 erfolgten Tode keine männ-lichen Nachkommen, sondern nur zwei Töchter hinlerliess, ausging.Vön Wolf Heinrich entspross Heinrich Hanniba], Herr auf Prondorff,und Praidenhil, kurbayer. Kammerherr, Rath, Vicedom zu Landshutund Pfleger zu Kirchberg, welcher als erster Freiherr v. Muggen-thal aufgeführt wird. Von den Söhnen desselben war EberhardAdolph kurköln. und kurbayer. Kammerherr, Rath und Pfleger zuKirchberg, und von Letzterem stammten die Brüder Johann Eber-hard Freiherr v. Muggenthal zu Mayer, genannt Flügelsberg, undFranz Albrecht, welcher als kurbayer. Pfleger, Forstmeister undLandeshauptmann zu Ober-Murach, wie auch als bischöfl. Regens-burg. und Freisingscher Rath, 1683 auf seinem Schlosse Stralfeldstarb. Zu dieser Linie gehörte auch Johann Heinrich, welcher 1706kurmainz. Kammerherr und Rath war. Weitere Nachrichten Uberdas Geschlecht entbehren des Zusammenhanges. Der Grafenstandscheint nach Anfange des 18. Jahrhunderts in die Familie gekom-men zu sein, doch mag die gräfliche Linie nicht lange geblühthaben, v. Hefner (a. a. 0.) giebt nur an, dass die Freiherren v. M.im Georgsorden aufgeschworen hätten, dass die Freiherren v. M.der schwäbischen Linie ausgestorben wären, dass die gräfliche Liniebereits wieder erloschen sei, und dass der jetzt noch in Bayernlebende Freiherr v. M. das Wappen so habe in die Adelsmatrikeldes Königreichs Bayern eintragen lassen, wie oben, nach v. Heiner,angegeben worden ist. Die Eintragung in diese Adelsmatrikel musserst nach 1820 erfolgt sein, da v. Lang auch im Supplemente dieFamilie nicht erwähnt.