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v. Meyersbach, Ritter.
Schild geviert, mit Mittelschilde. Im blauen Mittelschilde einsechsstrahlig'er, goldener Stern. 1 und 4 in Blau ein schräglinker,wellenvveise gezogener, silberner Balken (Fluss); 2 und 3 in Silberein einwärtssebender, gekrönter, schwarzer Adler. Auf dem Schildestehen zwei gekrönte Helme. Aus dem rechten Helme wächst ein-wärtssehend ein goldener Löwe auf, welcher in der linken Vorder-pranke den Stern des Mittelschildes emporhält, und aus dem lin-ken Helme bricht der Adler des 2. und 3. Feldes hervor. DieDecken des rechten Helmes sind blau und silbern und die deslinken schwarz und silbern. — Handzeichnung. — Megerle v. Mühl-feld, Ergänzungshand, S. 178 u. S. 379. — v. Hellbach, II. S. 124.
Oesterreich. Gottfried Joachim Meyer, k. k. Commerzien-rath, erhielt vom Kaiser Franz I., 1756, mit dem Prädicate: v. Mey-ersbach, den Adelsstand, und wurde später, 1760, als k. k. Com-merzienrath und ungarischer Bergwerks-Producten-Speditions-Factor,mit dem Prädicate: Edler von, in den Beichs-Bitterstand erhoben.
v. Michaelis (Diplom vom 3. Dec. 1786).
Schild golden eingefasst und der Länge nach gelheilt: rechtsin Silber ein die Sachsen rechts kehrender, mit einem goldenenKleestengel belegter, schwarzer Adlersflügel; links in Blau ein andie Theilungslinie angeschlossener, links gekehrter, silbern gehar-nischter Arm, welcher in der Faust ein Schwert mit goldenem Griffenach oben und rechts schwingt. Auf dem Schilde steht ein gekrön-ter Helm, aus welchem ein im Ellbogen nach links gekrümmter,nach rechts gekehrter, silbern geharnischter Arm aufwächst, welcherin der Faust ein Schwert mit goldenem Griffe nach oben und linksschwingt. Die Ilehndecken sind blau und silbern. — Wappenbuchder Preuss. Monarchie, IV. 3 (die Angabe, dass das beschriebeneWappen nicht nur durch Diplom vom 3. Dec. 1786, sondern auchdurch Diplom vom 2. April 1808 verliehen sei, beruht zweifelsohneauf einem Irrtliume, da [s. den nachstehenden Artikel] am letztge-nannten Tage eine andere gleichnamige Familie mit ganz anderemWappen den Adelsstand des Königreichs Preussen erhalten hat). —-IN. Preuss. Adelslexicon, V. S. 330 und 331 (das Diplom soll, was