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4 (1857)
Entstehung
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1469, einen Dienst- und Wappenbrief erhielten, welchen nachmalsHerzog Heinrich Julius zu Braunschweig und Lüneburg, 26. Jan.1599, bestätigte. Dieser Dienst- und Wappenbrief, welchen, nachOetter, Wappenbelustigung, Stück V. S. 146 und 147, Freiherrv. d. Knesebeck a. a. 0., S. 387389, raitgetheilt hat, dürfte, daer vor der Zeit des Kaisers Maximilian 1. (14931519) ausgestelltist, schon allein für den alten Adel des Geschlechts sprechen, dochwerden von der Familie noch andere Beweise der Bittermässigkeitund des hoben Alters derselben angeführt. In alten Urkunden ausdem 13. Jahrhundert kommt nämlich mehrfach der Name des Ge-schlechts vor. So findet sich urkundlich 1250 Regenbendo v. Men-gershausen. Ritter, und 1265 erschienen die drei Gebrüder, RitterHartwig, im Gefolge der Grafen v. Eberstein und wahrscheinlichStammvater der noch in Prcussen, Lippe etc. blühenden Herrenund Grafen v. Mengersen, Ritter Conrad, Stammvater der im Göt-tingenschen gebliebenen Familie, als deren Stammhaus der gleich-namige, L'/2 Stunden von Güttingen im Amte Münden gelegene Ortangesehen wird, und Werner v. Mengershausen, Canonicus im St.Peterstift zu Northen. Die Nachkommen des Conrad waren bis indie Mitte des 14. Jahrhunderts Burgmänner auf der Burg Friedland,so wie Pröpste in nahen Stiftern und Klöstern und hatten ihrenIlauptgrundbesitz im Gültingensehen. Seit dem 15. Jahrhundertekommen dieselben als Erbgesessene auf Mielenhausen bei Mündenund dem Junkernhofe zu Lemshausen bei Mengershausen, so wieals Lehnmänner und Patronatherren zu Nieder-Jesa bei Göttingenvor, haben auch diesen und anderen Grundbesitz bis zur Neuzeiterhallen. Von diesen Nachkommen kamen viele zu grossem An-sehen: Hans v. Mengershausen war um 14301440 von den Land-ständen erwählter Mitregent des Landes Göttingen, und Christophv. M. von 1540 Beförderer der Reformation und Hofrichter bei derHerzogin Elisabeth von Braunschweig zu Münden. Zu Ende des15. Jahrhunderts wurde die Familie durch die beiden oben genann-ten Brüder, Hans und Heltnbrecht v. M., in zwei Hauptlinien, ge-lheilt. Die Nachkommen desselben blieben in der Heimath undblühen in derselben noch. Im N. Preuss. Adelslexicon (a. a. 0.)ist (1837) Ernst Friedrich v. M. als Herr auf Mielenhausen genannt,und in Bezug auf die beiden Sühne desselben, Hermann und CarlHeinrich v. M., angegeben, dass Ersterer, vermählt mit Elisabethv. Voigt aus Lauenburg, aus welcher Ehe ein Sohn, Hermann BodoLudwig, stamme, in k. preuss. Staatsdienste getreten und damals