Druckschrift 
4 (1857)
Entstehung
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golden ist, und welcher oben, durch die Stärke des aufsteigendenund dann wieder in das Becken herabfallenden Wassers, eine gol-dene Kugel hebt, oder, wie das Diplom angiebt, mit derselben spielt;2 (links oben) in Griln drei schräglinks über einander gelegte, undzwar mit dem unteren Theile nach rechts gekehrte, silberne, schoneingelunkt gewesene, doch die völlige Befiederung noch habende,silberne Schreibfedern von Schwanenkielen, und 3 (links unten) inBoth ein mit der Spitze in die Höhe gekehrter, ausgebrochener,goldener Triangel. Auf dem Schilde steht ein, mit einem von Roth,Gold, Roth, Gold, Blau, Silber, Blau und Silber gewundenen Wulstebedeckter Helm, welcher, vor zwei gekreuzten, goldenen Born- oderBrunneneisen, einen rechts gekehrten, im goldenen Schnabel einemit dem Kiel unterwärls und rechts gekehrte, silberne Schreibfederhaltenden, silbernen Schwan mit ausgespreizten Flügeln trägt. Diebeiden Born- oder Brunneneisen kehren die krückenfOrmigen Griffenach oben und ruhen theilweise mit den gabelförmigen zweizackigenSpitzen auf dem Wulste des Helmes. Die Helmdecken sind rechtsblau und silbern, links rolh und golden. v. Meding, II. S. 354356 (nach der Beschreibung und Abbildung im Diplome. DieBeschreibung stimmt nicht ganz mit der Abbildung; der Bausch istnach ersterer von Blau, Roth und Gelb gewunden und der Schwansoll im Schnabel dieSchreibfedern" halten). v. Dreyhaupt, II.Tab. 28. No. 3 (das Becken des Springbrunnens ist roth, der Wulstblau, golden und silbern, und die Brunneneisen sind ebenfalls roth. Wappenbuch der Preuss. Monarchie, HI. 90 (tingirt das 2. Feldnicht grün, sondern purpurn). v. Ilellbach, II. S. 74. N.Preuss. Adelslexicon, III. S. 313 und 314 (nimmt nach der Wap-penbeschreibung im Diplome an, dass der Schwan im Schnabel dreiSchreibfedern halte). Freiherr v. Ledebur, II. S. 60 (tingirt das2. Feld, nach dem Wappenbuche der Preuss. Monarchie, purpurn).

Preussen. D. Johann Peter Ludewig, k. preuss. Geh. Rath,o. o. Professor der Rechte an der Universität Halle etc., wurdevom Kaiser Carl VI., laut Diploms d. d. Wien, 11. April 1719, inden Adelsstand erhoben: eine Erhebung, welche vom Könige Fried-rich Wilhelm I. von Preussen, 27. April 1720, anerkannt wurde.Derselbe, zu seiner Zeit als Jurist sehr berühmt, starb als Canzlerder Universität Halle, 6. Septbr. 1743, und zwar ohne männlicheNachkommen.