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4 (1857)
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ter v. Auen, k. k. pension. Oberst, erhielt vom Kaiser Franz I. vonOesterreich, 1826, den erb]Sindisch-iisterreichischen Freiherrenstand. Der Name des Geschlechts Logdmanu Hitler v. Auen ist bis aufdie neueste Zeit in dem Militair-Metaschemalismus des österreichi-schen Kaiserthums vorgekommen.

v. Loos (Looss, Los), auch Freiherren.

Im goldenen Schilde ein vorwärtssehender, schwarzer Ochsen-kopf. Auf dem Schilde steht ein Helm, welcher zwei neben ein-ander schräg auswärts gestellte Pfauenwedel, jeden von sieben Fe-dern, an von Roth und Silber gewundenen Stielen trägt. Zwischenbeiden Wedeln schwebt der Ochsenkopf des Schildes, umgehen voneinem Kranze aus rothen und weissen Hosen. Die Ilelmdeckensind schwarz und golden. Siebmacher, I. 69: Die Losen, Schle-sisch. DieDeclaration" sagt: ein gelber Schild, der Ochsenkopfdarin schwarz. Auf dem Helme die zwei Pfauenwedel von ihrerFarbe, die Stiele roth und weiss gewunden, dazwischen der Kranzvon rothen und weissen Rosen, der Ochsenkopf auch schwarz, dieHehndecke schwarz und gelb. Sinapius, I. S. 611: v. Losen(sagt: das Geschlecht führt im goldenen Schilde einen schwarzenHütfeikopf und auf dem Helme zwischen zwei mit Roth und Silber-bändern umwundenen und mit Pfauenledern gezierten Stäben einenKranz von silbernen und rothen Rosen, in dessen Mitte sich derBüffelkopf wiederholt. Helmdecken golden und schwarz). Zed-ier, XV1H. S. 399 und 400. Gauhe, 1. S. 12661268: Loss,Lohss. v. Hellbach, II. S. 70: v. Loos. N. Preuss. Adelslex.,HL S. 302: Los, Loos, und I. S. 41: Looss. Freih. v. Ledebur,IL S. 52 und 53: Loss, Looss, Loos.

Preussen. Altes, schlesisches Adelsgeschlecht, welches sichaus den Häusern Hermsdorf, Gramschütz, Lunzendorf, Simbsen,Wilkau etc., meist im Glogauisehen, weit ausbreitete. Sinapiusmeint, dass das Geschlecht meissnischer Abkunft sei, wenn er auchangiebt, dass die meissnische Familie v. Loss (vom Loss) ein ganzanderes Wappen, nämlich im rothen Schilde einen grünen mit Ro-sen durchflochtenen Kranz und innerhalb desselben einen Froschführt, und auch Freiherr v. Ledebur sagt a. a. 0., dass trotz Wap-penverschiedenheit beide Familien eines und desselben Stammes zu