Druckschrift 
4 (1857)
Entstehung
Seite
250
Einzelbild herunterladen
 

v. Lauwitz.

Schild der Lunge nach getheilt: rechts in Silber ein an dieTlieilungslinie angeschlossener, golden gekrönter und bewehrter,halber, schwarzer Adler, und links in Blau auf freistehendem, grü-nem Boden ein rechts gekehrter, goldener Löwe. Auf dein Schildesteht ein, mit einem von Silber und Blau siebenmal gewundenenWulste bedeckter Hehn, aus welchem, zwischen einem offenen,schwarzen Adlersfluge, der Löwe der linken Schildeshitlftc aufwächst.Die [lelmdecken sind rechts schwarz, roth, silbern, und links blau,golden und silbern. Wappenbuch der Preuss. Monarchie, III.81. v. Ilellbach, II. S. 19. N. Preuss. Adeislex., Iii. S. 207und 208. Freih. v. Ledebur, IL S. 15.

Preussen. Johann Philipp Lau, k. preuss. Oher-Appellalions-gerichls-Rath, wurde vom Könige Friedrich I. von Preussen, 27. Juli1700, unter dem Namen v. Lauwitz, in den Adelsstand des KönigreichsPreussen erhoben. Derselbe wurde später k. preuss. Geh. Ober-tribunals-Ralh. Die Familie wurde in Oesterreich in den KreisenFriedland und Fischhausen begütert. Gottfried v. Lauwitz, Pre-diger der reformirlen Gemeine zu Tilsit, starb 1798. Ueber dasVorkommen des Geschlechts in diesem Jahrhunderte ist nichts auf-zufinden.

Lavran v. Hinzberg, Ritter.

Schild von Blau und Silber, olme Bild, geviert und durch eineaus dem Schildesfusse Iiis an den oberen Rand des Schildes auf-steigende, gerade Spitze getheilt. Die Spitze ist von Silber undBlau geviert, doch sind die vier Theile nicht gleich gross, sonderndie beiden oberen sind, da die Quertheilung der Spitze der querenTheilung des Schildes entspricht, kleiner als die unteren. Die bei-den oberen Theile sind ohne Bild, in den unteren aber steht aufder Tlieilungslinie eine Lilie von gewechselten Farben. Auf demSchilde erheben sieb zwei gekrönte Helme. Aus dem rechten Helmewächst ein einwärtssehender, schwarzer Adler auf, und der linkeHehn trägt drei Straussenfedern, blau, silbern, blau. Die Helm-decken sind blau und silbern. Handzeichnung und handschrift-liche Notizen. Megerle v. Mühlfeld, Ergänzungsband, S. 169 undS. 355. v. Ilellbach, IL S. 19.