von Roth und Silber der Länge nach getheilt mit einem aufwach-senden, vorwärtssehenden, eine Miitze, vorn mit gelhciltem Auf-schlage, tragenden .Fischer, dessen Kleidung mit der erwähnten Miitzedie gewechselten Fachen des Feldes zeigt, und welcher mit derRechten einen Fischhamen an langer Stange über die rechte Schul-ter legt, die Linke aber in die Seite stemmt; 2 (unten rechts) inSilber ein nach unten gekrümmter, rechts gekehrter, freischwebender,roth bekleideter Arm, welcher in der Hand nach oben und links diefUnfblälterige Staude einer Tabakspflanze hält, und 3 (unten links)in Roth ein aul'rechtgestelltcr, silberner Anker, über welchem neben-einander drei sechsstrahlige, silberne Sterne schweben. Auf demSchilde stehen zwei gekrönte Helme. Der rechte Hehn trägt denaufwachsenden Fischer der oberen Schildeshälfte, welcher, beideArme in die Seite selzend, in der rechten Hand den Fischhamennach oben und rechts hält, und der linke Helm trägt den Arm des2. Feldes, mit der hier siebenblätterigen Tabaksstaude. Die Deckenbeider Helme sind roth und silbern. — Handzeichnung und hand-schriftliche Notizen. — Megerle v. Mühlfeld, S. 109. — v. Hell-bach , 1. S. 364.
Oesterreich. Johann Franz Fischer, k. k. Rath und Hof-commissär in Tabaksgefällssachen in Galizien, wurde vom KaiserJoseph IL, 20. Juli 1782, mit seinem Druder, Adalbert Fischer,galizischem Tahaksgcfälls-Canzlci-Ingrossisten, mit dem Prädicate:v. Rieselbach, in den crbländisch-üsterr. Ritterstand erhoben.
Fisenne.
Im silbernen Schilde ein dasselbe ganz durchziehendes grünesKreuz, welches mit einem silbernen Mittelschilde belegt ist, in wel-chem ein gekrönter, schwarzer Löwe mit rolher, ausgeschlagenerZunge und rothen Klauen nach der rechten Seite streitet. Aufdem Schilde steht eine neunperlige Krone, auf welcher sicli zweigekrönte Helme erheben. Aus dem rechten Helme wächst der Halsund Kopf eines einwärtssehenden, silbern bewehrten, schwar-zen Ebers, und aus dem linken der Löwe des Mittelschildes auf.Die Decken der Helme sind grün und silbern, und den Schild hal-ten zwei vorwärlssehende Löwen, wie der Löwe im Mittelschildebeschrieben wurde. — Wappenb. d. Preuss. Rheinprovinz, I. XXXV.