Druckschrift 
4 (1857)
Entstehung
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v. Fabrice.

Schild geviert: 1 und 4 in Blau auf einem goldenen Dreibergeein rechts gekehrter Kranich von natürlicher Farbe, welcher in deraufgehobenen rechten Kralle einen Stein hält; 2 und 3 in Rothein aufwachsender, vorwärlssehender, gekrönter Mann in blauerKleidung mit halben Aermeln, goldenem Kragen, goldenen Aufschlä-gen und goldenem Gürtel, welcher in der Rechten einen grünenKranz, in der Linken aber einen goldenen Aesculapstab mit nachlinks sehender Schlange emporhält. Auf dem Schilde steht ein ge-krönter Hehn, aus welchem, zwischen einem offenen, blauen Adlers-lluge, dessen Flügel mit dem einwärts gekehrten Kranich des I.und 4. Feldes belegt sind, der Manu des 2. und 3. Feldes, wiederselbe beschrieben, mit Kranz und Aesculapstab aufwächst. DieHelmdecken sind rechts blau und silbern, und links roth und gol-den. Wappenb. des Königreichs Bayern, V. 32. v. Hefner,II. 80 und S. 76 (der aus dem Helme aufwachsende Mann ist sodargestellt, dass der rechte Arm hinter dem rechten Flügel stehtund die Hand mit dem Kranze i'echts aus dem Flügel hervortritt,der linke Arm aber steht vor dem linken Flügel, und so bedecktder emporgebaltene Aesculapstab, dessen Schlange einwärts sieht,den ganzen unteren Theil des Kranichs. Letzterer wird als Reiherangenommen. Auch giebt v. Heiner ein anderes Wappen der Fa-milie: der Mann wächst im 1. und 4. Felde auf, ist, der Abbil-dung nach, weiss gekleidet und hält in der Rechten den Aesculap-stab mit einer rechtssehenden Schlange, in der Linken aber denKranz. Die Reiher nehmen das 2. und 3. Feld ein und sind ein-wärts gekehrt. Der Heinischmuck ist der oben angegebene, unddie Hehndecken sind rechts roth und golden, links blau und sil-bern). v. Lang, S. 330 und 331. v. Hellbach, I. S. 347.

Bayern. Andreas Gottlieb Fabricius, seit 1722 Reichshof-raths-Agent in Wien, wurde vom Kaiser Carl VI., 4. Septbr. 1731,mit dem Namen: v. Fabrice, in den Adelstand erhoben. v. Langführt aus der Adelsmatrikel des Königreichs Bayern den Enkel desAndreas Gottlieb v. F\, Christian Erich v. F\, geb. 1773, k. bayer.Landgerichts-Arzt zu Altdorf, an. Die hier in Rede stehende Fa-milie ist von der Bd. II. S. 147 und 148 besprochenen meklenbur-gischen und sächsischen Familie v. Fabrice wohl zu unterscheiden.