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4 (1857)
Entstehung
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87
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schlechts" geführt werden solle. Als dem bayerischen Adel zu-gehörig führt v. Lang (a. a. 0.) den (1820) in Nürnberg lebenden,vormaligen k. prenss. Hauptmann Hans Albrecht v. D. an und setzthinzu, dass der Adel desselben, da er aus Preussen stamme, durcheine Anerkenntniss-Urkunde des k. preuss. Staats-Ministeriums deräusseren Angelegenheiten nachgewiesen sei.

v. Diest.

Schild golden eingefasst und der Länge nach getheilt: rechtsin Gold zwei schwarze Querbalken (Wappenschild des brabantischenDynastengeschlechts v. Diest); links in Silber eine fünfblätterige,blaue Blume (Vergissmeinniehl) an langem Stiele mit zwei grünenBlättern (Tegeler'scher Schild). Auf dem Schilde stehen zwei Helme.Der rechte, mit einem von Schwarz und Gold siebenmal gewunde-nen Wulste bedeckte Helm trägt, zwischen einem offenen, schwar-zen Adlersfluge, den golden bekleideten und mit zwei schwarzenQuerbalken belegten Rumpf eines vorwärtssehenden, bärtigen Man-nes, und der linke gekrönte Helm, zwischen zwei silbernen BiifTels-hörnern, die Blume der linken Schildeshälfte. Die Decken des rech-ten Helmes sind schwarz und golden, und die des linken blau undsilbern. Abdrücke von Petschaften. Wappenb. d. Preuss. Mo-narchie, III. 5. Gauhe, I. S. 427 und 428. v. Hellbach, 1.S. 276 und 277. N. Preuss. Adelslexic., V. S. 128. Freih.v. Ledebur, 1. S. 168.

Preussen. Friedrich Wilhelm v. Diest, Cleve'scher Geb. Rath,erhielt vom Kaiser Leopold I., 22. Septbr. 1687, ein Erneuerungs-diplom des ihm und seiner Familie zustehenden alten Reichsadels,und Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg bestätigte, 4. Octbr.(oder 24. Sept.) 1690, diesen Adelstand. Im kaiserlichen Diplomewird ein Zusammenhang der Familie v. Diest mit dem alten, im15. Jahrhunderte erloschenen, brabantischen Dynastengeschlechtedieses Namens, dessen Wappen Siebmacher, 11. 7 (im goldenenSchilde zwei schwarze Querbalken, und auf dem Helme ein ge-schlossener, die Sachsen rechtskehrender, mit zwei schwarzen Quer-balken belegler, goldener Adlerstlug), gegeben, und welches Gauhe,II. S. 168 und 169, besprochen hat, angenommen, doch nimmtGauhe an, dass dieses Dynastengeschlecht von der zu seiner Zeit