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v. Demel, Ritter.
Schild geviert: 1 und 4 in Gold ein einwärtsgekehrler, schwar-zer Greif, welcher in den Klauen ein Schwert aufrecht hält; 2 und3 in Blau ein schräglinker, silberner Balken, welcher mit einerfünfblätterigen, rothen Ilose belegt ist. Aul dem Schilde stehenzwei gekrönte Helme. Der rechte Helm trägt den Greif des 1. und4. Feldes mit dem Sehweite, und der linke, zwischen einem offe-nen Adlersfluge, dessen rechter Flügel golden, der linke blau ist,einen einwärtsgekehrlen Kranich von natürlicher Farbe, welcher inder erhobenen rechten Kralle einen Stein emporhält. Die Deckendes rechten Helmes sind schwarz und golden, und die des linkenblau und silbern. — Handzeichnung und handschriftliche Notizen.— Mcgerle v. Mühlfeld, S. 104 und 172. — v. Hcllbach, I. S. 268.
Oesterreich. Joseph Anton v. Demel, innerüsterr. Guber-nialsecretair, wurde vom Kaiser Franzi., 20. Sept. 1764, mit demPrädieale: Edler von, in den erhländisch-österr. Bitterstand erhohen.Der Adel war in der Person des k. k. Hauptmanns Johann Chri-stian Demel, 15. Dec. 1755, in die Familie gekommen.
v. Dennemark.
Schild der Länge nach gcthcilt: rechts in Gold ein an dieThcuungslinie angeschlossener, roth bewehrter, halber, schwarzerAdler; links in Both zwei gekreuzte, mit den Spitzen nach obengekehrte, gefiederte, silberne Pfeile. Auf dem Schilde steht ein ge-krönter Helm, aus welchem ein silbern geharnischter, im Ellbogennach rechts gekrümmter Arm aufwächst, welcher in der Faust einSchwert mit goldenem Griffe nach links und oben schwingt. DieHelmdecken sind rechts roth und silbern und links schwarz undgolden. — Wappenb. d. Preuss. Monarchie, III. 4. — N. Preuss.Adelslex., V. S. 123. — Freih. v. Ledebur, I. S. 163 und 164.
Preussen. Johann v. Dennemark, kurbrandenburg. Capitain,erhielt vom Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 5. April1669, ein Anerkennungsdiplom des ihm zustehenden Adels undWappens. Derselbe ist als k. polnischer Generalmajor, 1. April1684, gestorben. Weitere Nachrichten über die später nicht mehrvorkommende Familie sind nicht aufzufinden.
IV.
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