58
v. Canitz, Freiherren.
Schild mit Mittelschilde. Im goldenen Mittelschilde ein schwar-zer Doppeladler mit über demselben schwebender Krone. Im sil-bernen Schilde ein denselben ganz überziehendes, rothes Andreas-lirenz, welches von vier sechsblätterigen, rolhen Hosen mit goldenenßnlzen beseitet ist. Auf dem Schilde erheben sich drei Helme, vonwelchen der mittlere und der linke gekrönt sind. Der mittlere Ilelmträgt den Doppeladler des Mittelschildes, der rechte einen mit Her-melin aufgeschlagenen, rolhen Fürstenhut, welcher mit einem acht-speichigen, oben im halben Cirkel mit acht brennenden, goldenenFackeln besteckten, goldenen Rade besetzt ist, und der linke einenorientalischen, mit in der Milte gespaltenem, silbernem Ueberschlagegeschmückten Spitzhut, welcher siebenmal von Roth und Silber indrei Reihen, jede zu drei Feldern, geschacht und oben mit einemgoldenen Knopfe besetzt ist, auf welchem drei Geierfedern, roth,golden, silbern, stehen. Die Helmdecken sind roth und silbern. —Wappenb. d. Preuss. Monarchie, II. 28. — Carpzov, Ehrentempelder Oberlausitz, II. S. 153. — v. Meding, I. S. 100 u. 101: v. Ka-nitz, Freiherren, nach dem reichsfreiherrlichen Diplome von 1698(s. unten), welches in der, vor den Gedichten des F. R. L. Freih.v. Canitz sich findenden Lebensbeschreibung desselben abgedrucktist. In dem erwähnten Diplome ist vom Schilde nur gesagt: „einweisser Schild, das Kreuz dadurch roth mit gelben Butzen", essind sonach die das Kreuz beseitenden vier Rosen, welche auf demvor der genannten Lebensbeschreibung stehenden Kupferstiche alsundeutlich angegebene, vierblälterige, rothe Rosen erscheinen, inder Beschreibung durch ein Versehen ausgelassen worden. Der Hutauf dem rechten Helme ist im Diplome einfach als rolher Ilut mitweissem Stülp angegeben, die Fackeln sind Windlichtcr genannt,und der Spitzhut auf dem linken Helme als „hoher Hut, roth undweiss schachweise abgethcilt mit weissem Stülp, gelb oder goldfar-benen Knöpflein und dreien roth, gelb und weisser Farbe abban-genden Straussenfedern" aufgeführt. — Der Miltelschild und dermittlere Helm war hei Erhebung in den Reichsfreiherrenstand zudem Stammwappen hinzugekommen, und es war dem selbsteigenenWillen und Wohlgefallen des Erhobenen laut Diploms frei und an-heim gestellt worden, sich des Wappens entweder mit dem erwähn-ten Zusätze verbessert, oder ohne denselben, gleichwie früher, auchforthin zu bedienen. — Die später in Preussen vorgekommenen