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Enkel lies Freilierrn Johann Maximilian Christoph, Anton Max Jo-seph Maria Freilierrn v. Ginshehn, gest. 1844, k. bayer. quiesc.Hauptmanne, stammt Freiherr Carl, geb. 1817, Herr zu Schwin-dach und Martinsham, k. bayer. Hauptmann in Pension, und vonLetzterem Freiherr Carl Heinrich Hugo, geb. 1844.
v. Glauburg, Freiherren.
Im silbernen Schilde ein unten aus den Seitenrändern desSchildes hervorkommender, bis an den oberen Schildesrand rei-chender, gebogener, schwarzer Sparren, welcher von drei rothenBurgen, jede mit zwei Zinnenthürmen, die eine oben rechts, diezweite links und die dritte unten, begleitet ist. Auf dem Schildesteht ein Helm, aus welchem ein vorwärtssehender, barhäuptigerMann mit blonden Haaren und Barte bis zur Hälfte des Leibes em-porwächst. Derselbe bat die Vorderarme erhoben, zieht mit beideuZeigefingern den Mund aus einander und.ist mit eng anliegenden,rothen Unterkleidern angethan, über welche ein vorn durch sechssilberne Knüpfe geschlossener und um die Hilften mit rother Bindeumgürteter, kurzer, weisser Rock gezogen ist, dessen weite Aermelam Oberarme geschürzt sind. Die Ilelnidecken sind roth und sil-bern. — Abdrücke von Petschaften und handschriftliche Notizen.— Siebmacher, I. 210: v. Glauburg, Frankfurt a. M. adelige Patricier(die unten mit einem offenen Thore versehenen Burgen, welcherechts und links am Thore ein Fenster haben, tragen dreizinnigeThürme mit einem offenen Fenster, und die zwischen den Tlifirmenstehende Mauer bildet eine gestufte Spitze. Der Helm ist gewulstet.Die „Dcclaration" sagt: ein weisser Schild, der Sparren darinschwarz, die drei Burgen roth. Auf dem Helme das Männlein weissgekleidet, mit einem rothen Gürtel, die Arme und das Angesichtauch roth, der Bart und das Haar schwarz, und die Ilelmdeckenroth und weiss. — N. Geneal. Ilandb., 1777. S. 220, und 1778.S. 279 u. 280. Nachlr. I. S. 93, und II. S. 9. — v. Hellbach, I.S. 432. — Geneal. Taschenb. d. freih. Häuser, 1856. S. 224 (dasauf dem Helme angegebene zehnendige Hirschgeweihe gehört nichtzum Wappen der Freiherren v. Glauburg, sondern zu dem der Frei-herren Stregen v. Glauburg, s. nuten den betreffenden Artikel).
Frankfurt a. M. Altes, ritterscliaftliches, 1830 im Manns-