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zur Linken sieh kehrenden, gefiederten, silbernen Pfeil durchschos-sen. Die llchndecken sind blau und silbern. — Nach Auszügenaus dem Adelsdiplome von 1707 (s. unten) und nach Abdrückenvon Petschaften. — Wappeub. d. Kgr. Hannover, Ii. 6 (der Baum-stamm ist rechts und links abgehauen, der Zweig treibt aus demabgehauenen .Stücke der rechten Seite, und die Taube stellt nichtauf dem Zweige, sondern in der Mitte des ganzen Stammes). —v. Meiling, III. S. 14b (nach dem Diplome und nach Petschaften,wie oben). — Supplem. zu Siebm. Wappeub., X. 12 (im blauenSchilde ein aus der linken unteren Ecke des Schildes hervorkom-mender, nach rechts gebogener, abgehauener Baumstamm, auf wel-chem eine rechts gekehrte, weisse Taube sitzt. Der gekrönte Helmträgt zwischen einem offenen, schwarzen Adlerslluge die Taube desSchildes und zwar mit einein Oelzweige im Schnabel. Die Helm-decken sind blau und silbern). — v. Hellbach, I. S. 303. — Ereilev. d. Knesebeck, S. 120.
Hannover. Friedrich Wilhelm Duve, kurbrauuschw.-lüneb.Hofrath und Geh. Ganzlei-Seeretair zu Hannover, wurde vom KaiserJoseph IL, S. Juli 1707, für sich und seine Nachkommen in denHeichsadelstand erhoben. Die Erhebung wurde auf Grund des kai-serlichen Diploms, 4. Nov. 1777, in Hannover amtlich bekannt. —Die Mutler des Erhobenen stammte aus dem polnischen Adelsge-schlechle v. Moszinsky, und der Helmschmuck des v. DuveschenWappens ist dem Moszinskyscben Wappen entnommen worden. —Der Stamm des Geschlechts ist fortgepflanzt worden und die Fami-lie gehört im Königreiche Hannover zu dem ritterschal'tlichen Adelder lüneburgischen Landschaft.
Eberl v. Ebenfeld, Hilter.
Schild geviert: 1 und 4 in Gold ein an die Theilungslinie an-geschlossener, halber, schwarzer Adler; 2 und 3 in Roth ein rechtsgekehrter, silberner Greif. Auf dein Schilde stehen zwei gekrönteHelme. Der rechte llelm trägt einen einwürtssehendpn, schwarzenAdler, und aus dem linken wächst der Greif des 2. und 3. Feldesauf. Die Heinidecken sind rechts schwarz und golden, links rotliund silbern. — Handzeichnung und handschriftliche Notizen. —Megerle v. Mühlfeld, S. 100. — v. Hellbach, I. -S. 300.