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3 (1856)
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federn). Gaulie, (. S. 15601562: Owstin, Augslin. -- v. Hell-bach, AI. S. 197.

Preussen, Schweden, Dänemark. Altes, pommerschesAdelsgeschlecht, dessen Stammhaus Owslin bei Gülzow im jetzigenGreifswaldschen Kreise, also in dem Iiis 1814 schwedischen Vor-pommern, lag und welches um Gützow und Wolgast ansehnliche Be-sitzungen erwarb. Micrael zählte die Familie zu den Schlossgesesse-nen im Wolgastischen und nennt zuerst den Heinrich Augstin, wel-cher 1454 als Rath des Herzogs Wartisias (Wladislas) X. vorkommt.Hans und Heinrich v. 0. begleiteten 1496 den Herzog Bogisias aufder Reise in das gelobte Land, Christoph war um 1636 Landrathin der Wolgastischen Regierung, und 1695 legte Joachim Rüdigerv. 0. das Amt eines k. schwed. Vice-Präsidenten bei dem hohenTribunal zu Wismar nieder und trat als Ober-Präsident der Colle-gien in herz, würltembergische Dienste. Im Anfange des 18. Jahr-hunderts dienten noch Sprossen der Familie in der k. schwedischenArmee, und 1716 starb der k. schwed. Major v. 0., Herr auf Qui-low in Vorpommern, dessen Bruder k. schwed. Hauptmann war,und hinterliess Sohne. Weiter gehen die Nachrichten über dieFamilie, welche sich später meist Owslin schrieb, nicht. In Däne-mark, wohin das Geschlecht aus Pommern gekommen, hat dasselbenicht lange geblüht: das Lexicon over adelige Familier i Danmarkgiebt die Familie als erloschen an.

Aymard v. Argensol, Freiherren.

Schild quer getheilt: oben in Gold ein ausgebreiteter, schwar-zer Doppeladler; unten ebenfalls in Gold drei (2 und 1) rotheHerzen. Den Sebild bedeckt eine fünfperlige, freiherrliche Krone,auf welcher sich drei gekrönte Helme erheben. Der mittlere Helmträgt drei Strausscnfedern, roth, golden, roth, der rechte einenschwarzen Doppeladler, und der linke einen aufwachsenden, ein-wärtssehenden , goldenen Löwen. Die Hehndecken sind rechtsschwarz und golden, links roth und golden, und den Schild haltenzwei auswärtssehende, goldene Löwen. Wappenbuch d. Oesterr.Monarchie, IX. 38. Supplem. zu Siebm. Wäppenh., VI. 13.Leupold, I. S. 32 u. 33 (die Herzen sind in der Abbildung nichttingirt). Megerle v. Mühlfeld, S. 34 u. 35. v. llcllbach, I. S. 93.