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feld, 1824, Ergänzungsband, S. 7, diejenigen Glieder der Familiegenannt hat, welche das Grafendiplom erhielten, und dass der gutev. Hellbach schon 1825, Bd. I. S. 58, von den Mittheilungen desMegerle v. Muhlfeld ganz Gebrauch gemacht hat. Die Namen derhier in Rede stehenden Diplomemptänger sind auch ohne dasgenealogische Taschenbuch der gräflichen Häuser vom Jahre 1847zu geben. Was die übrigen drei Familien anlangt, so will ich, derKürze wegen, bei den ersten beiden, bei Bacquehem und Barth-Barthenlieim stellen bleiben. Das genealogische Taschenbuch dergräflichen Häuser führt den Schild der Familie Bacquehem an: ichhabe das Wappen vollständig, d. h. mit Helmschmucke und Schild-haltern , gegeben. Die Redaction der geneal. Taschenbücher hättegewusst, dass die gewöhnlich bekannte Literatur der Heraldik dasvollständige Wappen nicht ergiebt, und würde sieb gewiss gesagthaben, dass derjenige, welcher mir das vollständige Wappen ver-schaffte, auch dasjenige, wie der Fall ist, mittheilen konnte, wasich über die Familie gegeben habe. Ich erhielt aus Wien, wie dasvollständige Wappen, so auch Alles, was ich über die Familieschrieb. — Bartb-Barthenheim hätte der Herausgeber des historisch-heraldischen Handbuches an der Stelle der Firma Justus Perthesauch nicht genannt. Nach S. VI des Vorwortes zu diesem neuenUnternehmen sollen zu den specielleren Geschlechts- und Filiations-registern meine Arbeiten benutzt sein. Da muss ich ja bescheidenanfragen, auf welcher Seite des historisch-heraldischen Handbucheszum genealogischen Taschenbuche der gräflichen Häuser die voll-ständige Stammreihe steht, welche sich in meinem Werke, III. S.473, findet! — Da ich übrigens weiss, wie viel aus den Familienund von Kennern und Freunden der Heraldik und Genealogie zuerhalten ist, - so meine ich, dass man sehr vorsichtig zu Werkegehen muss, wenn man begründet Jemandem, der es nicht selbstsagt, nachsagen will, dass er auf diesem Gebiete aus- und abge-schrieben habe. Ich meines Theils würde, wenn ich später inWerken über Grafenhäuser Angaben fände, welche auch ich ge-macht habe, nur diejenigen für mein Eigenthum halten, welche ichmit unendlicher Mühe aus nicht leicht auszukaufenden Werken, wiez. B. die Werke Wissgrills und Lehotzkys sind, oder aus Familien-papieren, von welchen ich sicher annehmen könnte, dass dieselbenAnderen nicht zugängig wären, und zwar in einer Form, wie ichgerade nach meinem Belieben arbeite, ausgezogen hätte. Eine der-artige Vorsicht möge auch der Firma Justus Perthes inne wohnen.
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