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zu sollen, dass nach und nncli der historische, ältere genealogischeund heraldische Tlieil meiner Arbeit für die Golhaischen Taschen-bücher der gräflichen Häuser benutzt würde. Dass die FirmaJustus Perthes und Herr II. Soltmann in der betreffenden Stelledie Worte „nach und nach" und „die Taschenbücher der gräf-lichen Häuser" übersehen und auf einmal in einem neuen Werkeaus meiner Arbeit das Beliebige gegeben haben, mache ich Beidennicht zum Vorwurfe: der Vorwurf, welchen ich dem Herrn Her-ausgeber des neuen Werkes mache, ist (s. unten) ein anderer.
Die Firma Justus Perthes hat für gut befunden, in der Ant-wort auf die kritische Anzeige des Herrn D. Leo Bergmann, wel-cher auch von der Benutzung, die meine Arbeit gefunden, gespro-chen hat, die erwähnte Stelle aus der Vorrede zu dem erstenBande meines Werkes abdrucken zu lassen. Gegen den Abdruckdieser Stelle habe ich durchaus nichts einzuwenden, aber mit demAbdrucke derselben war auch Alles in Anspruch genommen, wasirgend je die Firma Justus Perthes in Bezug auf mich in An-spruch zu nehmen hatte: durch eine hervorgehobene Stelle unddurch Andeutung anderer den Beweis liefern zu wollen, dass ichdie Taschenbücher der gräflichen Häuser benutzt habe, war erstensüberflüssig, zweitens nicht glücklich versucht, drittens eben nichtzart durchgeführt und viertens kaum klug.
Ueberflüssig war erstens? Alles, weil ich ja selbst gesagt hatte,dass ich die Taschenbücher der gräflichen Häuser benutzt habeund weil meine eigenen Worte wieder abgedruckt worden waren.
Die Beweisführung, dass ich die Taschenbücher benutzt, warzweitens nicht glücklich versucht, was allerdings nicht anders kom-men konnte, da auf eine mir unerklärliche Weise dem Kritikereines Werkes nicht der Verlässer desselben, welcher doch sichereines Vormundes nicht bedurfte, sondern die Firma der Handlung,welche das Werk verlegte, geantwortet hat. Sehen wir zu, wasdaraus geworden ist. Es wurde eine Stelle über die Grafen Albertiv. Poja angeführt und man nannte die Familien: Bacquehem, Bartli-Barthenheim, Bawarowski v. Bawarow etc. Die auf die Grafen Al-berti v. Poja Bezug habende Stelle giebt, ausser sehr bekanntenSachen, die Empfänger des Grafendiploms an. Ganz abgesehenvon meinem bandschriftlichen Apparate in einen grossen Tlieilder Manuscripte der Herren J. St. und Fr. C. v. Kronenfelss habeich, was ich der Firma Justus Perthes doch sagen muss, volle Ein-sicht nehmen können — führe ich nur an, dass Megerle v. Mühl-