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hält. Auf dorn Schilde sieht ein gekrönter Hehn, welcher denKranich des Schildes mit dem Schlüssel trägt. Die Helmdeckensind blau und silbern. — Wappenb. d. Kgr. Hannover, E. 8. —v. Hellbach, 11. S. 551. — Freih. v. d. Knesebeck, S. 277.
Hannover. Der kurbraunschw.-lüneb. Oberamtmann GeorgPhilipp Strube wurde vom Kaiser Franz II., 15. Juni 1793, in 'denReiclisadelstand erhoben. — Die Familie gehört zu dem ritterschaft-lichen Adel der calenbergiscben und hoyaischen Landschaft, undGlieder derselben standen und stehen in der k. hannöv. Armee.
v. Sturmfeder, Freiherren.
Im blauen Schilde zwei goldene, von einander gekehrte, auf-recht gestellte Sireitbeile mit goldenen Stielen. Den Schild bedeckteine fürrfperlige Freiherrenkrone, auf welcher ein gekrönter Helmsteht, welcher die Heile des Schildes trägt. Die Helmdecken sindblau und golden. — Abdrücke von Petschaften. — Wappenb. d.Kgr. Württemb., S. 39 No. 143. — Adelsb. d. Kgr. Würtemb., S.347. — Wappenb. d. Säclis. Staaten, II. 27 (Helm nicht gekrönt). —Siebmacher, I. 423 (Helm nicht gekrönt). — v. Ilatlstein, I. 592—594. — Humbracht, Tab. 94. — v. Meding, I. S. 598. — Tyroff,I. 227. — Das Geneal. Taschenb. d. freih. Häuser, 1848. S. 351 —354, giebt ein mit dem Wappen der Lerch v. Dirmstein vermehr-tes freiherrliches Wappen. Der Schild ist geviert: I und 4 dieoben beschriebenen Streitbeile des Stammwappens; 2 und 3 quergetheilt: oben in Gold drei neben einander stehende, schwarze Ei-senhütlein und unten ebenfalls in Gold drei neben einander auf-steigende, schwarze Spitzen, welche, so giebt das Geneal. Taschenb.d. freih. Häuser an, rechts (doch wohl im 3. Fehle) schräglinksund links (im 2. Fehle) gerade aufwärts laufen (Lerch v. Dirm-stein). Auf dem Schilde stehen zwei gekrönte Helme, von welchender rechte mit blaugoldener Decke die Streitbeile des Stammwap-pens, der linke mit schwarzgoldener Decke einen runden, weissenBlumentopf mit einem aus demselben emporstehenden, dürren Blu-menstock trägt (Lerch v. Dirmsteinscher Helm). Das Lerch v. Dirm-stein sehe Wappen hat v. Meding, I. S. 325 u. 326, nach Humbracht,S. 97, wie folgt, beschrieben: Schild quer getheilt und golden: obenvier schwarze, zugespitzte Zinnen neben einander, unten aber drei