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Pfeil mit unbesetzter Spitze in die Höhe gekehrt ist. Die Farbenfehlen sänuntlich. — v. Hellbach, II. S. 544 u. 545. — In neue-rer Zeit bat eine Vereinigung des v. StfalendorfTschen Wappens mitdem Wappen der meklenburgischen Adelsfamilie v. Kolbans statt-gefunden, über welche Vereinigung später Näheres mitgetheilt wer-den wird. An den Stralendorffschen Wappenschild ist nämliclftmrLinken der v. Kolhanssche angeschoben worden. Derselbe ist eben-falls der Länge nach gelheilt: rechts steht in Roth frei in der Miltedes Schildes ein hober, grüner Berg, und auf demselben ein links-sehender, schwarzer Vogel, links aber in Silber ein die Sachsenrechts kehrender, schwarzer Adlersflügel. Der vereinigte Wappen-schild ist mit zwei gekrönten Helmen besetzt. Der rechte Helmträgt den oben beschriebenen v. • Stralendorffschen Helmschmuck,der linke die v. Kolhansschen Wappenbilder, und zwar so, dassrechts der Flügel, die Sachsen links kehrend, und links der Bergmit dem Vogel, welcher hier rechts siebt, steht. Die Helmdeckensind rechts und links blau, rotli und silbern. Eine Abbildung die-ses vereinigten Wappens giebt das Meklenb. Wappenb., XXVII. 98.
Meklenbürg. Altes, meklenburgisches Adelsgeschlecht, wel-ches zeitig in den Aemtern Grcvismühlen, Buckow und Liibz zubedeutendem Grundbesitze gelangte und im 16. Jahrhunderte sichauch in Dänemark, Böhmen, Sachsen etc. ausbreitete. — Als Ahn-herr der Familie wird von v. Pritzbuer Claus v. 'Stralendorf ge-nannt, welcher im 13. Jahrhunderte Theil an einem Kreuzzugenahm, auf demselben zum Ritter geschlagen wurde und später,1230, bei Nicolaus, Herrn zu Werle, fürstl. Rath war. Der Sohndesselben, Ilcino, stand 1271, als Herzog Heinrich zu Meklenburgabwesend war, mit Heinrich v. Oertzen der Landesregierung vor.In Dänemark kam die Familie namentlich durch Joachim v. St.aus dem Hause Greven, k. dän. Oberschenken, welchen KönigFriedrich II. 1579 zum Taufzeugen des Prinzen Hulderich be-stimmte, zu grossem Ansehen und wurde besonders auf Fünenbegütert. Nach Oesterreich gelangte das Geschlecht durch Leo-pold v. St., Sohn Ulrichs v. St., Herrn auf Prenberg in Meklen-burg, und Enkel Heinrichs, Ritters, mit welchem letzteren Bucelini,IV. p. 257, die ordentliche Stammreibe beginnt. Der genannteLeopold v. St. war des Kaisers Rudolph II. Geh. Rath, Reichs-Vicecanzler, Statthalter auf dem Eichsfelde etc., hatte den Frei-herrenstand erhalten und wurde 1607 dem Herrenstande in Böhmeneinverleibt. Von demselben stammte als ältester Sohn Peter Hein-