Druckschrift 
2 (1855)
Entstehung
Seite
249
Einzelbild herunterladen
 

249

wendete, in welcher letzteren die Familie vom 14. Jahrhundertebis 1738, wo die betreffende Linie erlosch, angesessen war. An-dere halten die Familie für ein ursprünglich meklenburgischesAdelsgeschlecht, und nehmen Ivampz im Kreise Westerhagen alsStammsitz an. Matthias Kettelhut, .Armiger, kommt 1293 in-strowschen Urkunden vor, und eben so findet sich, wie Freiherrv. d. Knesebeck angiebt, der Name in Urkunden von 1301, 1302und 1350. Nicolaus v. Kesselhutt war, nach Spangenberg, von1314 bis 1334 Bischof zu Verden, und 1372 erscheint in däni-schen Urkunden Gerardus Hwskumber, dictus Ketelhood. InMeklenburg unterschrieb die in grossem Ansehen stehende Familiedie bekannte Union des Adels von 1523, scheint aber im vorigenJahrhunderte in diesem Lande ausgegangen zu sein. Vom Anfangedes 18. Jahrb. an blühte das Geschlecht namentlich im Schwarz-burgischen und mehrere Glieder desselben, welche den freiherr-lichen Titel führten, haben hohe Ehrenstellen am fürstl. schwarzb.-rudolstädtischen Hofe bekleidet. Erst neuerlich, 19. Juli 1854, istAugust Freiherr v. Ketelhodt, geb. 1786, k. k. Kämmerer undOberst-Hofmeister des Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt, gestor-ben. Der Familie stehen auch Osnabrücksche Lehne zu.Näheres ergeben Val. König, Schmid, Hörschelmann u. A.

v. Kiesewetter.

Schild quer getheilt: oben in Blau ein vorwärtssehendes, nack-tes Kind, welches in der Rechten einen rothen Apfel emporhältund die Linke in die Seite stemmt; unten in Roth eine rechts-sehende, dreimal gekrümmte Schlange von natürlicher Farbe. Aufdem Schilde steht ein gekrönter Hehn, aus welchem ein vorwärts-sehender, weiss gekleideter Engel auf der Brust mit einein gekreuz-ten, rothen Bande und mit rothen Flügeln, die Hände in die Seitestemmend, aufwächst. Die Helmdecken sind rolh und blau.Abdrücke von Petschaften. Siebmacher, 1. S. 157: Die Ivieseweter,Meissnisch. Dresd, Cal. z. Gebr. f. d. Res., 1849. S, 153 (lässtden Engel in der Rechten einen Scepter halten). Wappenb. d.Sachs. Staaten, II. S. 78 (theilt den Schild nicht quer, sonderngiebt einen Schild mit breitem Schildesfusse an). Knauth, S. 522. Gauhe, ,1. S. 1006. Lausitzer Magazin, Jahrg. 1769, 1770 u.