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gen von 1815 wurde die bis dahin zur Ritterschaft des KönigreichsSachsen gehörige Familie der Ritterschaft des GrossherzogthumsSachsen-Weimar einverleibt. — Nach Württemberg ist die Familiein den Jahren 1808 und 1809 durch drei Söhne des fürstl. Neu-wiedschen Ober-Forstmeisters Carl Heinrich v. H., gest. 1813 zuLauterbach, gekommen, welche in kün. württembergische Mililair-dienste traten. Der ältere derselben, Friedrich Heinrich v. Hayn,k. würltemb. Kammerherr, Major und Oberförster a. D., erkaufte1836 das allodiale Rittergut Geroldseck und erlangte dadurch dieAufnahme in den ritterschaftlichen Adel des Königreichs Württem-berg. Die freiherrliche Würde ist den erwähnten drei Brüderngleichzeitig von dem Könige Wilhelm 1. von Württemberg aner-kannt und bestätigt worden.
v. Heimbruch.
Im blauen Schilde ein silberner Querbalken, welcher mit dreineben einander stehenden, viereckigen, rotlien Steinen belegt ist.Auf dem Schilde steht ein Helm, welcher einen offenen, blauenAdlersflug trägt, dessen Flügel mit dem Querbalken des Schildesund den auf demselben liegenden Steinen belegt sind. Die llelm-decken sind rechts blau und silbern, links roth und silbern. —Abdrücke von älteren Petschaften. — Siebmacher, I. 168: Säch-sisch, mit dem unrichtigen Namen: v. Heimburgk. — v. Meding,I. S. 235 (nach einem Stammbaume und mit der Angabe, dassdas Wappen jetzt so geführt werde). — Von diesen Annahmen ab-weichend, belegt das Wappenb. d. Kgr. Hannover, C. 58 u. S. 8,den Querbalken im Schilde, so wie die der Flügel auf dem Helmenicht mit drei rothen, viereckigen Steinen, sondern mit drei rotlienPfählen. Sollte diese Angabe dem jetzigen Gebrauche des Wappensvon Seiten der Familie entsprechen, so müsste diese Abänderungerst nach v. Medings Zeiten erfolgt sein. — Was ältere Wappender Familie anlangt, so sah v. Meding im Archive des Klosters St.Michael zu Lüneburg auf einem Wappen vom Jahre 1354 einen mitfünf Schindeln in einer Reihe belegten Balken und über dem Helmeauf jeder Seite des Schildes einen Büschel langer, den Hahnenfederngleichkommender Federn, welche sich einwärts oder gegen einanderbeugen, so dass die beiden in der Mitte gegen einander stehenden