176
der gevierle Schild derselben denen v. Geebückh zugefallen und dieVermehrung des Wappens der Letzteren schon vor Erlangung desFreiherrenstandes erfolgt. Das von ihm gegebene Wappen sei dieCopie von einem älteren richtigen Originale. Mit diesen Angabenstimmen mehrfach diejenigen, welche früher v. Wölckern — 3. Abth.S. 9 — gemacht hat. Derselbe sagt: die Felder 2 und 3 sollennach dem Adelsbuche des Königreichs Bayern das MessenböckhscheWappen bezeichnen, dieselben scheinen aber verzeichnet zu sein.Es gab nämlich zwei Familien in Bayern, von welchen die eineMässenbeck und die andere Messenbeck hiess. Beide waren viel-leicht nur verschiedene Linien einer Familie. Das Stammwappender Mässenbeck war in Silber ein schwarzer Querbalken, die Mes-senheck aber führten einen der Länge nach getheilten Schild, des-sen vorderes [rechtes] Feld roth, das hintere [linke] aber schwarzund mit einem silbernen Querbalken durchzogen war. Nach Ab-sterben Letzterer haben die Erstoren deren Wappen angenommenund dasselbe mit ihrem Stammwappen in einem gevierten Schildegeführt. Mit diesem gevierten Schilde, welches Siebmacher, 1. 91,unter dem Namen: v. Messenbach giebt, wurde 1636 das Geböckb-sche Wappen vermehrt. Die Horner auf dem freiherrlichen Wappensind bei v. Hefner [a. a. 0.] in der Abbildung schwarz, der Be-schreibung nach roth. Ein auf Tab. 32 des genannten Werkes ge-gebenes freiherrliches Wappen zeigt die Taube in einem silbernenMittelschilde stehend, die Horner sind roth, ohne Querbalken, undSterne finden sich nur in den Mündungen derselben). — DasStammwappen hat Siehmacher, I. 86: Die Geebeckhen, gegeben(der Vogel im rotlien Schilde und auf dem Helme — die „Decla-ration" nennt denselben ausdrücklich eine Taube, während denselbenEinige für einen Habicht oder Wiedehopf hielten — steht links ge-kehrt und die rotlien Horner sind ebenfalls ohne Querbalken undnur in den Mündungen mit einein Sterne besteckt). — Wissgrill,III. S. 242. — v. Lang, S. 131. — v. Hellbach, 1. S. 412.
Bayern. Hans Rudolph Wilhelm v. Geböckh wurde vomKaiser Ferdinand III., laut Diploms d. d. Eberstorff, 15. Sept. 1655,in den Freiherrenstand erhoben und zwar unter Hinzufügung desv. Muhrerschen und v. Messenböckhschen Wappens zu dem ange-borenen Wappen. — Die Familie gehört zu den alten bayerischenAdelsgeschlechtern, aus welchen Glieder schon als Tiirniergenossengenannt werden. Das Stammhaus der Familie ist das gleichnamigeStädtchen bei Rothenburg an der Tauber, welches später aus der