Druckschrift 
2 (1855)
Entstehung
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von Tyroff, I. 247, ebenfalls unter dem Namen: v. Ferber gegebenwird und welches häufig in Abdrücken von Petschaften vorkommt.Der Schild ist geviert: 1 in Roth der Kopf und Hals eines rechts-sehenden, gekrönten, silbernen Adlers; 2 in Blau ein mit den Hör-nern nach oben gekehrter, goldener Halbmond; 3 in Gold zweiblaue Querbalken, und 4 in Silber ein rothes Herz mit drei indasselbe eingestochenen Schwertern mit goldenen Griffen. Auf demSchilde stellt ein gekrönter Helm, welcher zwei Büffelshörner trägt,von welchen das rechte von Gold und Blau viermal quer gestreiftund das linke von Roth und Silber quer getheilt ist. Die Helm-decken sind rechts roth und silbern, links blau und golden. NachAllem ist dieses Wappen das freiherrliche, welches, so viel bekannt,in Sammlungen den eben beschriebenen, vierfeldrigen Schild, miteiner freiherrlichen Krone hedeckt, zeigt. Den Schild halten zweiauswärtssehende, golden gekrönte, silberne Adler mit goldenemSchnabel und rother ausgeschlagener Zunge. Von einem bei Er-hebung in den Freiherrenstand etwa hinzugekommenen, zweitenHelme ist nichts aufzufinden. Freih. v. Ledebur, I. S. 2I8.

Sachsen. Sächsische Adelsfamilie, welche vom Kaiser Jo-seph IL, laut Diploms d. d. Wien, 29. Nov. 1776, den Reichsadelerhielt. Friedrich Wilhelm v. Ferber, kursächs. Geb. Rath, Herrauf Caana und Jankendorf in der Oberlausitz etc., wurde vom Kai-ser Joseph II., lt. Dipl. d. d. Wien, 24. April 1789, in den Reichs-Panner- und Freiherrenstand erhoben. Die freiherrliche Linie isterloschen.

v. Finckh.

Schild quer getheih: oben in Silber ein rothes Ankerkreüz;unten in Gold auf einem schwarzen Dreihügel ein rechts gestellterFinke von natürlicher Farbe. Auf dem Schilde steht ein gekrönterHelm, welcher zwischen zwei Büffelshörnern, von welchen dasrechte von Roth und Silber, das linke von Schwarz und Gold quergetheilt ist, den auf dem Dreihügel stehenden Finken der unterenSchildeshälfte trägt. Die Helmdecken sind rechts roth und silbern,links schwarz und golden. Abdrücke von Petschaften. Wap-penb. d. Kgr. Hannover, F. 3 u. S. 6. v. Meding, III. S. 178u. 179 (nach einem Auszuge aus dem Diplome). Freih. v. Krohne,