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vor, welche das Neue Preuss. Adelslexicon für eine ältere Linie derhier besprochenen Familie hält.
v. Dörth, Freiherren.
Im goldenen Schilde drei unter einander stehende, rothe Spar-ren. Auf dem Schilde steht ein mit einem von Gold und llothsechsmal gewundenen Wulste bedeckter llelm, welcher zwei sil-berne, auswärts gebogene Gemsenhörner trägt. Die Helmdeckensind roth und golden. — Abdrücke von Petschaften. — Wappenb.d. Preuss. Rheinprov., I. XXXI u. S. 33. — Siebmacher, V. 357:v. Dort, Burgundisch (auf dem Helme stehen zwei goldene Straus-senfedern). — Vetler, Auth. Samml. d. bei d. Berg. Ritterscb. vorh.u. aufgeschw. adel. Wappen u. Stammtaf., S. 22 (jedes der Genis-hürner ist mit vier Hermelinschwänzen belegt). — Tyrolf, I. 283(die Ilürner sind golden und haben an der inneren Seite siebenBogen, welche am rechten Ilorne roth tingirt sind). — Robens, I.S. 18 (wie oben beschrieben). — Fahne, I. S. 80 (sagt: auf demHelme zwei goldene Hörner, jedes mit fünf schwarzen Kreuzen,nach Anderen Hermelin, besetzt. Die Abbildung zeigt Hermeline).— v. Hellbacb, I. S. 292. — N. Preuss. Adelslexic., I. S. 437 u.438 (das Wappen nach Vetter). — Freih. v. Ledebur, I. S. 178.
Preussen, Hessen. Altes, niederburgundisches Adelsge-schlecht, welches den Namen von dein in der Grafschaft Zütphenliegenden Rittersitze Dörth führt. Dasselbe stand schon im 14. Jahr-hunderte in grossem Ansehen und breitete sich später im Bergi-schen und in verschiedenen Landschaften am Niederrhein aus.Fahne giebt eine Abstammung, welche im 16. Jahrhunderte be-ginnt und bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts reicht. Nach der-selben führte Johann Adrian Adolph v. Dörth, Herr zu Horst imCülnischen etc., General-Lieutenant der Generalstaaten und Gou-verneur von Tournay, gest. 1748, zuerst den freiherrlichen Titel.Die freiherrliche Familie ist in die Adelsmatrikel der preussischenRheinprovinz unter No. 40 eingetragen und dieselbe hat in Ifur-hessen 1748, im Grossherz. Hessen aber 1823 Besitz erworben.