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2 (1855)
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vor, welche das Neue Preuss. Adelslexicon für eine ältere Linie derhier besprochenen Familie hält.

v. Dörth, Freiherren.

Im goldenen Schilde drei unter einander stehende, rothe Spar-ren. Auf dem Schilde steht ein mit einem von Gold und llothsechsmal gewundenen Wulste bedeckter llelm, welcher zwei sil-berne, auswärts gebogene Gemsenhörner trägt. Die Helmdeckensind roth und golden. Abdrücke von Petschaften. Wappenb.d. Preuss. Rheinprov., I. XXXI u. S. 33. Siebmacher, V. 357:v. Dort, Burgundisch (auf dem Helme stehen zwei goldene Straus-senfedern). Vetler, Auth. Samml. d. bei d. Berg. Ritterscb. vorh.u. aufgeschw. adel. Wappen u. Stammtaf., S. 22 (jedes der Genis-hürner ist mit vier Hermelinschwänzen belegt). Tyrolf, I. 283(die Ilürner sind golden und haben an der inneren Seite siebenBogen, welche am rechten Ilorne roth tingirt sind). Robens, I.S. 18 (wie oben beschrieben). Fahne, I. S. 80 (sagt: auf demHelme zwei goldene Hörner, jedes mit fünf schwarzen Kreuzen,nach Anderen Hermelin, besetzt. Die Abbildung zeigt Hermeline). v. Hellbacb, I. S. 292. N. Preuss. Adelslexic., I. S. 437 u.438 (das Wappen nach Vetter). Freih. v. Ledebur, I. S. 178.

Preussen, Hessen. Altes, niederburgundisches Adelsge-schlecht, welches den Namen von dein in der Grafschaft Zütphenliegenden Rittersitze Dörth führt. Dasselbe stand schon im 14. Jahr-hunderte in grossem Ansehen und breitete sich später im Bergi-schen und in verschiedenen Landschaften am Niederrhein aus.Fahne giebt eine Abstammung, welche im 16. Jahrhunderte be-ginnt und bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts reicht. Nach der-selben führte Johann Adrian Adolph v. Dörth, Herr zu Horst imCülnischen etc., General-Lieutenant der Generalstaaten und Gou-verneur von Tournay, gest. 1748, zuerst den freiherrlichen Titel.Die freiherrliche Familie ist in die Adelsmatrikel der preussischenRheinprovinz unter No. 40 eingetragen und dieselbe hat in Ifur-hessen 1748, im Grossherz. Hessen aber 1823 Besitz erworben.