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v. Diemar, Freiherren.
Im schwarzen Schilde ein silberner Querbalken. Auf demSchilde steht ein Helm, in welchen, zwischen zwei schwarzen, miteinem silbernen Querbalken belegten Büffelshörnern, ein rotherNagel mit starkem Kopfe eingeschlagen ist. Die Helmdecken sindschwarz und silbern. — Abdrücke von Petschaften. — Siebmacber,I. 105: Die Dienaar, Fränkisch. — Schannat, p. 69. — v. Halt-slein, II. S. 77 — 83. — Dienemann, S. 187 No. 21, gieht dasWappen des kurcöln. Kammerherrn Friedrich Johann Georg Frei-herrn v. Diemar, welcher 26. Febr. 1737 zum Johanniter-Ritter ge-schlagen wurde. Die Mündung jedes der Horner auf dem Helmeist mit einer undeutlichen Figur, wahrscheinlich einer Pfauenfeder,besteckt und zwischen den Hörnern ist ein gewöhnlicher Nagel ein-geschlagen , dessen Farbe nicht genau zu erkennen ist. — v. Me-ding, II. S. 125 u. 126, gieht das Wappen zunächst nach Diene-mann und nimmt dann auf Siehmacher, Schannat und v. IlattsteinRücksicht. Die besteckten Mündungen der Horner sind nach demgenannten Schriftsteller vielleicht eine Vermehrung des Wappens beiErhebung in den Freiherrenstand. — Tyroff, II. 165. — Gauhe,I. S. 419 u. 420. — v. Hellbach, I. S. 274. — N. Preuss. Adelsl.,I. S. 415 n. 416 (die Angaben über das Wappen sind unrichtig:Siebmachcr bezeichnete mit Querstrichen nicht Blau, sondernSchwarz, und v. Meding hat nicht gesagt, dass eine Linie auf demHelme Pfauenfedern führt). — Geneal. Taschenb. d. freih. Häuser,1855. S. 116 u. 117 (krönt den Hehn). — Freih. v. Ledebur, 1.S. 166 u. 167.
Kur- und Grosshcrzogtlnim Hessen, Sachsen-Coburg,Oesterreich. Altes, seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhun-derls näher bekanntes Adelsgeschlecht,, welches zu der ehemaligenreichsunmittelbaren Ritterschaft der Cantone Rhön und Werra ge-hörte. Die ursprünglich fränkische Familie kam um 1500 nach Thü-ringen und verbreitete sich dann nach Bayern, Kur-Braunschweig-Liineburgj Hessen, Oeslerreich, Schweden etc. Mit dem freiherrl.Prädicate kommt zuerst in der ersten Hälfte des 18. Jahrhundertsin der Ahnentafel des oben genannten Friedrich Johann GeorgLudwig Freiherrn v. D. der Vater desselben, Ernst Hartmann Frei-herr v. D., vor, welcher als k. k. General-Feldmarschall-Lieutenant,k. schwed. und hessen-casselscher Geh. Rath und General-Lieute-nant starb. — Die Familie blüht jetzt in zwei Linien, der hessi-